Die Verteidigerin führte aus, dass eine zu verbüßende Freiheitsstrafe nichts besser mache. Wichtig sei eine Entziehungstherapie, wie ihr Mandant inzwischen selber erkannt habe. Sie forderte eine Strafe unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietrich Bezzel erkannte auf eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung. Da drei der angeklagten Körperverletzungen nicht ausreichend bewiesen werden konnten, wurde der Angeklagte in diesen Punkten freigesprochen.
Wichtig sind die Bewährungsauflagen. Es wird ein Bewährungshelfer beigeordnet, der Angeklagte muss sich einer ambulanten Alkoholtherapie unterziehen und eine Geldauflage von 1500 Euro an das Frauenhaus Lörrach bezahlen.