Rheinfelden Brutale Schläge gegen die Ehefrau

Die Oberbadische

Gericht: 14 Monate auf Bewährung

Wegen gefährlicher Körperverletzung, drei Fällen von Körperverletzungen und Bedrohung, begangen an seiner Ehefrau, wurde ein 44 Jahre alter Mann zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Weitere Fälle von Körperverletzung sah das Schöffengericht Lörrach als nicht ausreichend bewiesen an - hier wurde der Angeklagte freigesprochen.

Rheinfelden (dr). Die Hauptverhandlung hatte bereits vor zwei Wochen begonnen (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten vorgeworfen, unter Alkoholeinfluss seine Ehefrau grün und blau geschlagen zu haben. Die Taten sollen sich in den Zeiträumen von August bis September 2015 und von März bis Mai 2016 ereignet haben.

Die geschlagene Ehefrau hatte zwar häufiger die Polizei zu Hilfe gerufen. Aber ihren Mann hatte sie nie angezeigt oder einen Strafantrag gestellt. „Nüchtern war er ein guter Mann“, hatte die Ehefrau im ersten Verhandlungstag gesagt. Schließlich hatte die Staatsanwaltschaft entschieden, die aktenkundigen Vorgänge wegen „eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung“ zur Anklage zu bringen.

Neben den Schlägen war es noch zu Drohungen wie „Ich bringe dich um“ gekommen. In der Hauptsache wurden die Vorwürfe von dem Angeklagten eingeräumt, auch wenn er wegen des Alkoholgenusses keine konkrete Erinnerung mehr an die Vorgänge habe.

Nach der Sichtung der letzten Beweismittel sah die Staatsanwältin alle Vorwürfe als erwiesen an. Da der Angeklagte erheblich einschlägig vorbestraft ist und bei den Taten eine große Brutalität an den Tag legte, forderte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Diese Strafe kann, da über zwei Jahren, nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte die Staatsanwältin nicht erkennen, da sich der Angeklagte gegenüber Polizeibeamten unauffällig benommen hatte.

Die Verteidigerin führte aus, dass eine zu verbüßende Freiheitsstrafe nichts besser mache. Wichtig sei eine Entziehungstherapie, wie ihr Mandant inzwischen selber erkannt habe. Sie forderte eine Strafe unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietrich Bezzel erkannte auf eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung. Da drei der angeklagten Körperverletzungen nicht ausreichend bewiesen werden konnten, wurde der Angeklagte in diesen Punkten freigesprochen.

Wichtig sind die Bewährungsauflagen. Es wird ein Bewährungshelfer beigeordnet, der Angeklagte muss sich einer ambulanten Alkoholtherapie unterziehen und eine Geldauflage von 1500 Euro an das Frauenhaus Lörrach bezahlen.

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