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Rheinfelden Dem Vergnügen Spielregeln geben

Ulf Körbs
Auch diese Vergnügungsstätte – eine Wettannahme – an der Elsa-Brändström-Straße wird von der Rheinfelder Verwaltung kritisch beobachtet. Foto: Ulf Körbs

Spielotheken: Wildwuchs soll in Grenzen gehalten werden /  Nur drei „Eignungsgebiete“

Rheinfelden - Immer mehr kleinere Einzelhandelsgeschäfte in Rheinfelden werden zu Spielotheken. Dem möchte der Gemeinderat einen Riegel vorschieben.

Am Dienstag beschlossen der Bauausschuss und der für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung einstimmig, dem Konzept der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) für ein Vergnügungsstättenkonzept zu folgen.

15 Etablissements in der Gesamtstadt

Dieses hat in der Gesamtstadt einschließlich der Ortsteile 15 solcher Etablissements aufgelistet. Meist handelt es sich um Spielhallen, aber auch Wettbüros gibt es einige. Beides lässt sich in einem Mittelzentrum wie der Löwenstadt nicht verhindern, auch nicht in der Kernstadt. „Schließlich wollen wir am Abend keine tote Stadt“, wurde argumentiert.

Vergnügungsstätten in der Kernstadt

GMA-Vertreter Markus Hertner schlug jedoch vor, solche Vergnügungsstätten in der Innenstadt künftig nur noch entweder im Unter- oder Obergeschoss zuzulassen. Das würde eine Abstufung – Trading-Down – der einzelnen Lagen verhindern.

Nur drei Standorte für neue Vergnügungsstätten

Grundsätzlich schlug er nur drei Standorte für neue Spielotheken oder Wettbüros vor: das Gewerbegebiet Herten-West (Hertener Loch), das Nollinger Kreuz zwischen der Unteren Dorfstraße und dem Asag-Kreisel sowie Grendelmatt II. Die Kernstadt dagegen sei nur als „eingeschränkt“ einzustufen.

Geregelt werden kann die Standortfrage im Rahmen der Bauleitplanung und für den unbeplanten Innenbereich durch „einfache Bebauungspläne“, erläuterte Tobias Reichenbach von der Stadtplanungs- und Umweltabteilung der Stadtverwaltung den beiden Gremien. Zudem können bestehende Bebauungspläne ergänzt werden.

Vollkommener Ausschluss ist nicht möglich

Spielotheken oder Wettbüros vollkommen auszuschließen ist aber rechtlich nicht möglich.  Daher verweist Reichenbach darauf, dass in dem neuen Konzept auch aufgezeigt werden muss, wo solche Betriebe angesiedelt werden sollen.

Die beiden Ausschüsse stimmten neben der zustimmenden Kenntnisnahme auch für die Durchführung einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

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