^ Rheinfelden: Der Fahrer hatte noch nie einen Führerschein - Rheinfelden - Verlagshaus Jaumann

Rheinfelden Der Fahrer hatte noch nie einen Führerschein

(dr)
Zwei Rheinfelder mussten sich wegen mehrerer Delikte vor Justitia verantworten. Foto: Archiv

Gerichtsprozess: Bei Trunkenheitsfahrt Auto auf das Dach gelegt und danach abgehauen.

Rheinfelden - Zwei junge Männer, inzwischen 21 und 22 Jahre alt aus Rheinfelden, mussten sich am Dienstag vor dem Jugendschöffengericht Lörrach verantworten. Ihnen wurde eine gemeinsam unternommene Trunkenheitsfahrt mit anschließendem Unfall und Fahrerflucht sowie volltrunkenes Randalieren des jüngeren Angeklagten vorgeworfen. Beide Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsende und wurden nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt. Der 22-Jährige wurde unter Einbeziehung einer noch offenen Bewährungsstrafe zu 15 Monaten Jugendstrafe und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der jüngere Angeklagte muss 60 Sozialstunden ableisten.

Die Taten im Einzelnen: Am 26. August 2017 soll der 21 Jahre alte Angeklagte in einem Hinterhof in Rheinfelden randaliert haben. Mit einem Holzstuhl soll er gegen die Terrassentür eines Hauses geschlagen haben. Ferner sollen ein Zaun, ein Blumenkübel und mehrere Pflanzen beschädigt worden sein. Der Gesamtschaden habe etwa 800 Euro betragen. Die Anwohner verständigten die Polizei, die den Randalierer bei starker Gegenwehr festnahmen und zur Wache transportierten. Im Auto sei die Randale mit heftigen Beleidigungen der Beamten weiter gegangen. Auch auf der Wache sei der Beschuldigte renitent gewesen. Als er seinen Gürtel abgeben sollte, hätte er getobt. Mit drei Polizeibeamten habe man den Mann überwältigen müssen.

„Ich bin erst am nächsten Morgen in der Ausnüchterungszelle wieder zu mir gekommen. An den ganzen Vorfall kann ich mich nicht erinnern. Aber es wird schon so gewesen sein“, sagte der Angeklagte zur Sache aus. Er sei völlig betrunken gewesen und hätte unter Amphetamin gestanden.

Am 4. Februar 2018 waren beide Angeklagte bei einem gemeinsamen, 58 Jahre alten Bekannten in Schweizer Rheinfelden. Man habe zusammen tüchtig getrunken. Als am frühen Morgen die Zigaretten aufgeraucht gewesen seien habe der Schweizer Bekannte gesagt, dass in seinem Mitsubishi noch eine Schachtel läge. Er überließ den beiden jungen Männern die Autoschlüssel.

Aber anstatt nur die Zigaretten zu holen, machten die beiden eine Spritztour. Über die A 861 fuhren sie nach Deutschland und auf der B 316 in Richtung Rheinfelden. „Ich wusste nicht, wie die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Als ich einen Schalter betätigte, ging der Scheibenwischer an“, sagte der 22-Jährige, der am Steuer gesessen hatte. So fuhr das Auto dunkel über die Autobahn. Der Angeklagte gab an, dass er noch nie hinter dem Steuer eines Autos gesessen habe. So ist es nicht verwunderlich, dass er am Kreisverkehr zur Nollinger Straße die Gewalt über den Wagen verlor. Er prallte gegen die Böschung, das Auto hob wegen viel zu hoher Geschwindigkeit ab, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Beide Insassen konnten sich leicht verletzt selber befreien und von der Unfallstelle fliehen. Erst einen halben Tag später stellten sie sich der Polizei.

Der Fahrer des Mitsubishi stand unter erheblichem Alkoholeinfluss. Genau ließ sich das wegen der Zeit zwischen dem Unfall und dem Stellen bei der Polizei nicht mehr ermitteln. Das Jugendschöffengericht Lörrach unter Vorsitz von Martin Graf verurteilte den 22-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Führerschein und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort unter Einbeziehung zweier offener Vorstrafen zu 15 Monaten Jugendstrafe und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Dies entsprach genau der Forderung der Staatsanwältin. Der 21-Jährige wurde wegen Vollrauschs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

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