Der zum St. Josefshaus zählende Markhof zwischen Wyhlen und Herten verändert in diesen Tagen aufgrund von massiven Abbrucharbeiten sein Gesicht.
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Abbrucharbeiten: Neue Gebäude in Planung / Bundesteilhabegesetz und Landesheimbauverordnung
Der zum St. Josefshaus zählende Markhof zwischen Wyhlen und Herten verändert in diesen Tagen aufgrund von massiven Abbrucharbeiten sein Gesicht.
Von Heinz Vollmar
Rheinfelden-Herten/Grenzach-Wyhlen. Hintergrund für die Abbrucharbeiten sind Planungen im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes und der Landesheimbauverordnung. Dies hat zur Folge, dass auch auf dem Markhof die in die Jahre gekommenen großen Wohnblocks kleineren Wohneinheiten weichen sollen. Die entsprechende Planungshoheit obliegt in diesem Zusammenhang der Stadt Rheinfelden. Dennoch ist auch Grenzach-Wyhlen von der städtebaulichen Überplanung betroffen, weil die Gemarkungsgrenze mitten durch das Markhofareal führt.
Entsprechende Planungen wurden bereits im Jahr 2019 dem Rheinfelder Oberbürgermeister Klaus Eberhardt und dem Bürgermeister von Grenzach-Wyhlen, Tobias Benz, vorgestellt.
Inwieweit sich die Planungen konkretisiert haben oder ob sich etwas geändert hat, konnte aktuell nicht in Erfahrung gebracht werden, weil der zuständige Mitarbeiter des St. Josefshauses im Urlaub weilt. Die vorgesehene Überbauung mit kleineren Wohngebäuden für die Menschen mit Behinderungen sowie eine Fördereinrichtung mit Arbeitsplätzen für die Markhof-Bewohner bestätigte jedoch auch die Architektin des St. Josefshauses, Simone Metz. Sie verwies darauf, dass es zunächst der Aufstellung eines Bebauungsplans bedürfe, bevor die Planungen umgesetzt werden könnten.
Im Jahr 2019 hatte der Architekt der Werkgruppe Freiburg, Georg Glos, gegenüber den beiden Bürgermeistern erklärt, dass das Charakteristische des Markhofs unbedingt erhalten bleibe. Dazu zählte er damals das eigentliche historische Markhof-Gebäude und die Wirtschaftsgebäude südlich der Landstraße. Darüber hinaus teilte er damals mit, dass das Martinshaus, die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und die Gebäude der Markhof-Ranch inklusive der Ferienwohnungen zu den Bestandsgebäuden zählen würden.