Ein Paragraf bezieht sich nämlich auf die zeitliche Gültigkeit. Demnach ist ein Befahren und Parken mit Autos oder motorisierten Zweirädern zischen 6 und 22.30 Uhr untersagt. Ein Zuwiderhandeln kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In seinem Rundbrief an die Sportvereine urteilt Wild: „Diese Beschilderung schränkt die Nutzung der Sportvereine, aber auch andere Hallennutzer erheblich ein.“ Denn in der genannten „Sperrzeit“ trainieren nicht nur in allen Hallen der Löwenstadt die Sportler, sondern sie haben auch Ligenspiele. Zudem liegen vielfach „anderweitige außerschulische Nutzungen“ vor, wie Wild es in seinem Rundbrief formuliert.
So erinnert er in seinem Schreiben an die Stadtverwaltung an die Klausurtagung des Kreistages Ende Januar im Rheinfelder Campus, wobei das Gelande teilweise zum Parken genutzt wurde. Außerdem bedauert er, dass das Vorgehen nicht mit den Betroffenen im Vorfeld abgesprochen wurde. Zugleich legt er Wert auf die Feststellung, „dass diese Verhaltensregeln grundsätzlich unsere Unterstützung finden“.