Rheinfelden Dorfstraßen-Plan bleibt umstritten

Die Oberbadische
Gegen dieses Mehrparteienhaus am Schulweg in Nollingen richten sich die Anliegerproteste. Unmittelbar davor liegt das Grundstück des Beschwerdeführers, der aktuell aufgrund der Veränderungssperre und den Vorgaben des neuen Bebauungsplans nicht mehr so bauen kann, wie er will. Foto: Monika Vollmar Foto: Die Oberbadische

„Nollinger Ausschuss“: Massive Vorwürfe eines Anwohners / Gremium legt sich auf Variante 1 fest

Informationen zum geplanten Bebauungsplan „Untere Dorfstraße“ waren ein Punkt der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten des Stadtteils Nollingen (Nollinger Ausschuss) standen. Es ging um zwei Gestaltungsvarianten.

Rheinfelden (mv). Der Beschluss für das 2,1 Hektar große Plangebiet zwischen der Unteren Dorfstraße und dem Schulweg wurde bereits im März 2017 vom Gemeinderat gefällt. Damals wurde ein bereits neu errichtetes Mehrparteienhaus im Schulweg zum Anlass genommen, um die nach Paragraph 34 Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Bebauung im Plangebiet zu steuern und der übrigen Bebauung am Schulweg anzupassen. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre erlassen.

Der Bau des errichteten Mehrparteienhauses wurde schon damals von massiven Protesten der Anlieger begleitet. Sie protestierten vor allem gegen den massiven Baukörper, der sich jedoch nach Auffassung der Baurechtsbehörde und den damals geltenden Regelungen nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügte.

In der Sitzung, die von einem großen Bürgerinteresse begleitet war, legte die Verwaltung nun zwei Gestaltungsvarianten für den künftigen Bebauungsplan zur frühzeitigen Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung vor. Insgesamt sieht die Gestaltungsplanung auch vor dem Hintergrund einer maßvollen innerörtlichen Verdichtung, neun neue Wohngebäude vor. Beide Vorschläge, die von Tobias Reichenbach von der Stadtplanungs-und Umweltabteilung erläutert wurden, unterscheiden sich lediglich hinsichtlich eines neu zu errichtenden Mehrfamilienhauses auf einem der vom Plangebiet erfassten Grundtücke. Eine entsprechende Bauvoranfrage war mit ein Grund dafür, mit einem Bebauungsplan eine neue Städtebauliche Ordnung in jenem Gebiet zu schaffen.

Dies missfällt jedoch dem Antragsteller der Bauvoranfrage und so verlas er in der Sitzung des Ausschusses eine zweiseitige Stellungnahme, in welcher er sowohl dem Nollinger Ausschuss, dem Gemeinderat, dem Bauausschuss und der Baurechtsbehörde massive Vorwürfe machte. Diese betrafen vor allem die Genehmigung für den Bau des bereits errichteten Mehrparteienhauses. Durch die Fertigstellung des Hauses habe sich alles verändert und im ganzen Quartier Unfrieden geschaffen. Vor allem sein eigenes Grundstück habe an Wert eingebüßt Auch seine Lebensphilosophie sei total gestört und eine ganz andere geworden.

Von den anwesenden Ausschussmitgliedern und dem Oberbürgermeister wollte er wissen, wer ihn dafür entschädigt. Weiter warf er dem Nollinger Ausschuss und dem Gemeinderat vor, ihn massiv benachteiligt zu haben, indem er einen Tag vor Erteilung seiner Baugenehmigung eine Veränderungssperre veranlasst habe, was er keinesfalls hinnehmen werde.

Die Vorwürfe wiesen sowohl der Oberbürgermeister als auch der Ausschussvorsitzende Rainer Vierbaum zurück. Sie bezogen sich auf die öffentlichen Aufgaben der Stadt und die Rechtslage, die damals den Bau des bestehenden Mehrparteienhauses zuließ. Eberhardt wies zudem darauf hin, dass die Beschwerdeführer im Laufe des weiteren Aufstellungsverfahrens nochmals Gelegenheit hätten, ihre Vorstellungen und Anregungen mit einzubringen.

Der Nollinger Ausschuss hat derweil bekundet, dass er sich für die Gestaltungsvariante 1 entschieden hat. Diese sieht eine Beschränkung auf zwei Vollgeschosse mit maximal sechs Wohneinheiten sowie eine kleinere Grundfläche vor als Variante 2. Dort wären analog zum bereits vorhandenen Mehrparteiengebäude maximal neun Wohneinheiten auf drei Vollgeschossen vorgesehen.

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