Rheinfelden Ein Stück Alt-Rheinfelden weicht

Gerd Lustig
Dort, wo bis vor einiger Zeit das „Teelädele“ war, soll ein modernes Wohn- und Geschäftshaus in der Fußgängerzone gebaut werden. Foto: Gerd Lustig

Innenstadt: Ehemaliges „Teelädele“ und Nachbargebäude sollen modernem Geschäftshaus weichen

Rheinfelden - Die Tage des Hauses in der Fußgängerzone, in dem das „Teelädele“ gut vier Jahrzehnte lang sein Domizil hatte, und auch die des Nachbarhauses in Richtung Oberrheinplatz sind nun langsam aber sicher gezählt. Der Bau- und Umweltausschuss gab in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstagabend bei einer Enthaltung grünes Licht für die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs.

Die beiden Häuser sollen abgerissen und durch ein modernes Wohn- und Geschäftshaus ersetzt werden.

Der Bebauungsplan im so genannten Regelverfahren im „Stadtgebiet Teilbereich IV“, der aus dem Jahr 1967 stammt und nun seine vierte Änderung erfährt, war allein schon notwendig, weil das Gebiet in der Planungszone zwei des Störfallradius der sogenannten Seveso-Richtlinie liegt und der beantragte Neubau nach bisherigem Plan nicht genehmigungsfähig gewesen wäre.

„Steffen-Häuser“ sollen langfristig erhalten bleiben

Die Stadt nutzte die Gelegenheit der Änderung des Bebauungsplans gleichzeitig auch dazu, den Plan dahingehend zu ändern, dass die „Steffen-Häuser“ in direkter Nachbarschaft am Oberrheinplatz langfristig erhalten werden. Sie sind zwar nicht denkmalgeschützt, bilden an dieser Stelle der Innenstadt aber ein allemal erhaltenswertes städtebaulich wertvolles Ensemble.

Gerade wegen der „Steffen-Häuser“ hatte es in etlichen früheren Sitzungen kontroverse Diskussionen gegeben, ehe schließlich der Weg für die jetzige Lösung einvernehmlich eingeschlagen wurde.

Also erhält der künftige Plan jede Menge Details, Gebote und Vorschriften, wie hier gebaut werden kann und darf. Von der Art des Daches und auch dessen Farbe über die Fassadengestaltung und die Geschossflächenzahl bis hin zu etwaigen Werbetafeln ist dezidiert alles geregelt.

Wohnen ist erst ab dem ersten Obergeschoss erlaubt, ebenso wie Spielstätten. Und weil es in der Innenstadt vor allem an größeren Gewerbeflächen mangelt, soll im Erdgeschoss die Ladenfläche eines Betriebs möglichst und mindestens 400 Quadratmeter betragen. Für Oberbürgermeister Klaus Eberhardt ist damit „ein Optimum für das Gestaltungsgebot“ geschaffen.

„Wir begrüßen dieses Vorhaben und erhoffen uns mehr Leben für die Innenstadt“, brachte es Reinhard Börner (Freie Wähler) auf den Punkt.

Ähnlich sieht es Karin Paulsen-Zenke (SPD); gleichwohl trauert sie den beiden alten Häusern ein wenig nach. „Ich hätte mir schon mehr Erhalt des Alten und alter Bausubstanz gewünscht“, erklärte sie und begründete damit ihre Stimmenthaltung. Alte Häuser bedeuteten schließlich mehr als ihr aktueller Geldwert. Was sie indes keinesfalls möchte: dass es einen weiteren größeren Gastrobetrieb in diesem Bereich gibt.

Größeres Geschäft im Erdgeschoss erwünscht

Weil der Bebauungsplan nach vorne zur Fußgängerzone hin keine Solaranlagen auf dem Dach zulässt, sondern nur nach hinten in den Bereich Schäferweg, hakte Heiner Lohmann (Grüne) nochmals nach. Immerhin seien Fotovoltaikanlagen künftig per Gesetz vorgeschrieben. Wenn sich die Anlagen harmonisch einfügten, seien Solaranlagen schon möglich, antwortete der OB. „Wir wollten hier der Unordnung bezüglich des Stadtbildes nicht Tür und Tor öffnen“, sagte Eberhardt.

Schließlich ging es noch um Radabstellplätze im Bereich des Neubaus. Wenn überhaupt, soll es mobile Einrichtungen geben, die flexibler zu handhaben sind, wenn der Platz mal für Veranstaltungen benötigt wird.

Letztlich mahnte Dieter Meier (CDU) an, dass im rückwärtigen Bereich des Neubaus die Pkw-Stellplätze nicht zu eng dimensioniert werden, damit es im Schäferweg nicht zu Engpässen beim Rangieren kommt. Wo Stellplätze wegen zu wenig Raums finanziell abgelöst werden müssen, muss die Verwaltung noch klären.

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