Rheinfelden Freie Durchfahrt für Retter

Die Oberbadische

Parkregeln: Stadtverwaltung kündigt Überwachung an

Rheinfelden. Wenn bei Notfällen Rettungsfahrzeuge aufgrund von parkenden Autos nicht auf kürzestem Wege an den Einsatzort gelangen können, dann kann das im schlimmsten Fall Menschenleben kosten. Daher weisen das Ordnungsamt der Stadt Rheinfelden, die Freiwillige Feuerwehr Rheinfelden, das Polizeirevier Rheinfelden sowie das Deutsche Rote Kreuz ausdrücklich darauf hin, dass Autos sowohl auf Haupt- als auch Neben- und Seitenstraßen nur so parkiert werden dürfen, dass eine problemlose Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist.

Dies bedeutet nach der Straßenverkehrsordnung, dass das Halten und Parken an unübersichtlichen und engen Stellen verboten ist und dass in jedem Fall eine Restbreite der Fahrbahn von 3,05 Metern verbleiben muss.

Eine entsprechende „Testfahrt“ mit der Feuerwehr im vergangenen Jahr zeigte, dass leider gerade in einigen Seitenstraßen ein Durchkommen nicht möglich war.

Da die freie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge für die Sicherheit der Bürger elementar wichtig ist, wird die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung während der kommenden Wochen und Monaten durch den Gemeindevollzugsdienst des Ordnungsamtes verstärkt überprüft werden.

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