^ Rheinfelden: Friedrichstraße soll attraktiv bleiben - Rheinfelden - Verlagshaus Jaumann

Rheinfelden Friedrichstraße soll attraktiv bleiben

Uwe Thomes
In der Friedrichstraße hat bereits ein Trading-Down-Effekt eingesetzt. Die Stadt will diesen stoppen. Foto: Uwe Thomes

Der Rheinfelder Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend die Satzung über den Bebauungsplan „Friedrichstraße“ inklusive der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften einstimmig gutgeheißen. Damit soll der schleichende Trading-Down-Effekt gestoppt werden.

Im Wesentlichen geht es dabei um planungsrechtliche Festsetzungen und um örtliche Bebauungsvorschriften, mit welchen der Versorgungsauftrag der Friedrichstraße, eine der Haupt-Einkaufsstraßen der Stadt, als Standort für kleinteilige Geschäftslagen gestärkt und einem bereits begonnenen Trading-Down-Prozess entgegengewirkt werden soll. Des Weiteren wird mit den modifizierten Bebauungsvorschriften bezweckt, dem Konflikt zwischen den in der Kreisstadt ansässigen Störfallbetrieben und den schutzwürdigen Nutzungen der Stadt – allen voran dem Wohnen – zu begegnen. Außerdem zielt die Regelung darauf ab, erhaltenswerte städtebaulichen Strukturen zu identifizieren und zu sichern.

Gegen weitere neue Vergnügungsstätten

Christian Ripka, Leiterin des Städtebauamts, erläuterte den Gemeinderäten die diversen Gutachten und Stellungnahmen, deren Aussagen und Ergebnisse Niederschlag in der Satzung gefunden haben. Ein besonderer Dorn im Auge war den Stadtverantwortlichen die Anhäufung von Wettbüros, von gastronomischen Betrieben und weiteren Vergnügungsstätten. Zwar gehören solche Betriebe zu einer multifunktionalen Innenstadt dazu, das Vergnügungsstättenkonzept weist die Friedrichstraße jedoch als dafür eingeschränkten Eignungsbereich aus, und Vergnügungsstätten in den Erdgeschosslagen werden im neuen Bebauungsplan nun ausgeschlossen.

Das Bebauungsplangebiet Friedrichstraße liegt innerhalb der zur Seveso-III-Richtlinie ermittelten Achtungsabstände zu störfallrelevanten Industrieanlagen.

OB Eberhardt spricht von Bestandssicherung

Eine Absage erteilt die Stadt der Empfehlung der Evonik auf einen Ausschluss von Wohnungen in mehr als nur den Erdgeschossen. Dies zum Zweck der Vermeidung einer erhöhten Nachverdichtung: Weitere Einschränkungen gegenüber dem Bestand sind aus Sicht der Stadt für die Eigentümer nicht hinnehmbar.

Durch die neue Planung werde es nicht zu signifikanten Erhöhungen der Wohndichte oder des Publikumsverkehrs kommen. „Es ist auch keine Nahverdichtung beabsichtigt, sondern lediglich eine Bestandssicherung“, kommentierte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt.

Ripka sah auch keine Veranlassung, der Empfehlung zu folgen, das Plangebiet Friedrichstraße als „urbanes Gebiet MU“ auszuweisen, also als Mischgebiet mit Wohngebäuden, gewerblichen Betrieben und kulturellen Einrichtungen, welche die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.

Für den Bebauungsplan „Stadtmitte“ ist weiterhin ein „Kerngebiet MK“, im Bebauungsplan „Stadtgebiet Teilbereich V“ auch in der neuen Änderungsfassung ein „Mischgebiet MI“ festgesetzt.

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