Im Wesentlichen geht es dabei um planungsrechtliche Festsetzungen und um örtliche Bebauungsvorschriften, mit welchen der Versorgungsauftrag der Friedrichstraße, eine der Haupt-Einkaufsstraßen der Stadt, als Standort für kleinteilige Geschäftslagen gestärkt und einem bereits begonnenen Trading-Down-Prozess entgegengewirkt werden soll. Des Weiteren wird mit den modifizierten Bebauungsvorschriften bezweckt, dem Konflikt zwischen den in der Kreisstadt ansässigen Störfallbetrieben und den schutzwürdigen Nutzungen der Stadt – allen voran dem Wohnen – zu begegnen. Außerdem zielt die Regelung darauf ab, erhaltenswerte städtebaulichen Strukturen zu identifizieren und zu sichern.