Rheinfelden/Grenzach-Wyhlen Autoschmuggel geht schief

pm
Die Beamten hatten ein wachsames Auge auf den Autotransporter. Foto: zVg/Hauptzollamt Lörrach

Ein aus Frankreich eingereister und vom Zoll kontrollierter Autotransporterfahrer dachte, er könnte sein Auto über Grenzach-Wyhlen einschmuggeln.

Die Zollkontrolle eines französischen Autotransporters mit aufgeladenem Unfallfahrzeug am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn aus Richtung Schweiz durch Bedienstete des Hauptzollamts Lörrach hat Ende Februar zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen den 29-jährigen Fahrer des Transportfahrzeugs aus Nîmes geführt.

Das Auto habe er in der Schweiz erworben und wolle es in Frankreich zollrechtlich abfertigen lassen, sagte der Mann laut Mitteilung des deutschen Zolls. Als Kaufpreis habe der Reisende 9300 Schweizer Franken angegeben. Die Zollbeamten erklärten, er könne das Fahrzeug gleich an Ort und Stelle in die EU abfertigen, alternativ ein sogenanntes zollrechtliches Versandverfahren anwenden oder zurück in die Schweiz fahren und dort die Abfertigung direkt an der Grenze zu Frankreich vornehmen lassen.

Der Mann entschied sich für die Umkehr über die Autobahn, wurde jedoch dabei beobachtet, wie er diese zwar verließ, dann aber nicht wieder die Auffahrt Richtung Schweiz wählte, sondern Richtung Grenzach-Wyhlen weiterfuhr.

Die Zöllner setzten dem Mann mit einem Dienstwagen nach, holten ihn am Ortseingang von Grenzach-Wyhlen ein und ließen ihn ihnen wieder zurück ans Zollamt folgen. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs stießen die Zöllner schließlich in der Türablage auf ein klitzeklein zusammengefaltetes Papier, welches sich als die tatsächliche Rechnung für das Fahrzeug entpuppte. Statt 9300 hatte der Mann danach 24000 Schweizer Franken bezahlt.

Die Beamten leiteten ein Steuerstrafverfahren gegen den unehrlichen Reisenden wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen zoll- und steuerrechtliche Vorschriften ein und berechneten Einfuhrabgaben in Höhe von rund 5400 Euro. Der Beschuldigte konnte nach der Bezahlung seine Transportfahrt fortsetzen, den Ausgang des Strafverfahrens hat er abzuwarten.

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