Rheinfelden Impfaktion im Gemeindehaus St. Josef

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In Rheinfelden wird geimpft. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Rheinfelden. Das mobile Impfteam des Landkreises bietet in den kommenden Wochen mehrere Sonder-Impfaktionen an, für die keine Terminvereinbarung notwendig ist. Jeweils samstags können sich alle Interessierten ab zwölf Jahren in verschiedenen Gemeinden im Landkreis ihre Erst-, Zweit- und Boosterimpfung verabreichen lassen.

Rheinfelden. Das mobile Impfteam des Landkreises bietet in den kommenden Wochen mehrere Sonder-Impfaktionen an, für die keine Terminvereinbarung notwendig ist. Jeweils samstags können sich alle Interessierten ab zwölf Jahren in verschiedenen Gemeinden im Landkreis ihre Erst-, Zweit- und Boosterimpfung verabreichen lassen.

Wo und wann geimpft wird

In Rheinfelden wird am Samstag, 19. Februar, von 10 bis 14 Uhr im Gemeindehaus St. Josef an der Friedrichstraße geimpft. Bei dem Termin sind Erstimpfungen, die Vervollständigung der Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfung sowie Auffrischungsimpfungen für Personen ab zwölf Jahren möglich, teilt das Landratsamt mit.

Das offene Angebot zur Vervollständigung des Impfschutzes richtet sich auch an diejenigen, die bisher eine Einzeldosis Johnson & Johnson erhalten haben und damit nach jüngeren Erkenntnissen keinen ausreichenden Impfschutz haben. Booster-Impfungen erhalten auch alle, deren zweite Impfung mit den Impfstoffen von Astrazeneca, Biontech und Moderna mindestens drei volle Monate zurückliegt.

Was erforderlich ist

Bei Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der bisherigen Impfungen vorliegen. Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Benötigt wird nur ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Führerschein) und wenn möglich der Impfausweis. Bei Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der Erst- und Zweitimpfung mitgebracht werden.

Bei großer Nachfrage ist mit Wartezeiten zu rechnen. Für einen zügigen Ablauf wird gebeten, nach Möglichkeit das Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese- und Aufklärungsbogen bereits ausgefüllt mitzubringen. Die Vordrucke können unter www.loerrach-landkreis.de/corona/impfen heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, Impftermine im Landkreis zu buchen.

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