Bei Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der bisherigen Impfungen vorliegen. Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Benötigt wird nur ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Führerschein) und wenn möglich der Impfausweis. Bei Auffrischungsimpfungen muss der Nachweis der Erst- und Zweitimpfung mitgebracht werden.
Bei großer Nachfrage ist mit Wartezeiten zu rechnen. Für einen zügigen Ablauf wird gebeten, nach Möglichkeit das Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese- und Aufklärungsbogen bereits ausgefüllt mitzubringen. Die Vordrucke können unter www.loerrach-landkreis.de/corona/impfen heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, Impftermine im Landkreis zu buchen.