Von Gerd Lustig
Hauptausschuss: Feuerwehrkostenersatzsatzung wird angepasst / Eberhardt: „Ist dringend notwendig“
Von Gerd Lustig
Eine Feuerwehr ist für eine Stadt wichtig, doch wer zahlt im Falle eines Falles die Einsatz- und Materialkosten? Antworten darauf gibt die Feuerwehrkostenersatzsatzung. Weil diese aber schon einige Jahre nicht mehr auf den neuesten Stand gebracht worden ist, votierte der Hauptausschuss einstimmig für eine in Teilen geänderte Neufassung. Das heißt: Leistungen der Feuerwehr werden teurer.
Rheinfelden. „Die redaktionelle Änderung ist bitter notwendig“, hatte zuvor Hauptamtschef Hans-Peter Schuler dem Gremium erläutert. Und Oberbürgermeister Klaus Eberhardt ging sogar noch einen Schritt weiter. „Die Anpassung der Kosten ist dringend notwendig“, betonte er. Bislang sei bei den Leistungen vieles unter Wert dargestellt und berechnet worden.
Dabei hatte der Rathauschef durchaus auch Fehlalarme im Sinn, die ebenfalls mitunter größere Kosten verursachen. Sein Appell erging daher an Firmen und Betriebe, ihre Anlagen möglichst so gut einzustellen, dass Fehlalarme vermieden werden.
Im Übrigen sind die eventuell zu bezahlenden Einsätze vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg kraft Feuerwehrgesetz vorgeschrieben. Und gemäß dieser Vorgaben hat die Verwaltung die Personalkosten neu kalkuliert – und kam zu einer deutlichen Erhöhung der Beträge. Künftig werden nämlich pro Einsatzstunde 35 Euro berechnet, bislang lag der Betrag bei rund 29 Euro. Eingerechnet in die Einsatzstunde sind unter anderem Kosten für Aus- und Fortbildung, Versicherungen, Dienst- und Schutzkleidung, ärztliche Untersuchungen, Mitgliedsbeiträge an den Feuerwehrverband sowie Aufwandsentschädigungen und Erwerb von Meldeempfängern.
Auch etwaige Fahrzeugkosten werden künftig neu geregelt. So werden beispielsweise Pauschalkosten für einen Einsatzleitwagen in Höhe von 34 Euro fällig, für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 exakt 133 Euro, für einen Rüstwagen RW 187 Euro, für einen Gerätewagen Gefahrgut GW-G 146 Euro oder für die Drehleiter 264 Euro. Allerdings: Die Satzung sieht immer auch einen Passus vor, in dem der Oberbürgermeister von der Kostenerhebung absehen kann, wenn eine unbillige Härte vorliegt.