^ Rheinfelden: Lieber nicht „mit dem Bötli fahren“ - Rheinfelden - Verlagshaus Jaumann

Rheinfelden Lieber nicht „mit dem Bötli fahren“

Die Oberbadische

Corona-Gefahr: Auch Freizeitkapitäne müssen die aktuelle Verordnung beachten.

Rheinfelden - Die Prognosen sind gut: Die Meteorologen sagen für Ostern bestes Wetter voraus. Doch Freizeitkapitäne sollten lieber an Land bleiben.

Normalerweise tummeln sich bei Sonnenschein die Hobbybootsführer bei dem strahlenden Himmel dieser Tage gerne auf dem Rhein. Doch wegen der Corona-Pandemie sollten sie lieber nicht die Anker lichten.

Corona-Verordnung gilt auch auf dem Wasser

So weist die Wasserschutzpolizeidirektion (WaPo) Göppingen, die auch für den Flussabschnitt entlang der Schweizer Grenze zuständig ist, in einer Pressemitteilung darauf hin, dass auch beim Wassersport die Corona-Verordnung gilt. Es gilt also, wie auch sonst in der Öffentlichkeit, ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Damit ist das sonst so beliebte Vertäuen von Booten, um dann gemeinsam den Fluss hinab zu schaukeln, nicht möglich. Laut WaPo sind zudem die geltenden Regelungen zu Fahrten und Reisen zu berücksichtigen.

Verkehrliche Nutzung nicht generell verboten

Derzeit ist im Landesgebiet die Nutzung der Bundeswasserstraßen wie der Rhein und der Landesgewässer wie die Nebengewässer des Rheins und Bodensees zum Freizeitzweck auch aus verkehrlichen Gründen nicht grundsätzlich formell untersagt, heißt es weiter. Zum Schutz und zur Eindämmung des Coronavirus kann es örtlich jedoch zu Einschränkungen oder Verboten durch die zuständigen Bundes- und Landesbehörden kommen. Dies kann über den Einzelfall hinaus zu Schließungen, Sperrungen oder Aufenthalts- und Betretungsverboten oder Betriebsuntersagungen und dergleichen mehr von Wasserflächen, Anlagen, Wasserfahrzeugen oder Landflächen und insbesondere Einrichtungen durch die beteiligten Behörden, aber auch von privaten Betreibern führen. Die Polizei überwacht auch hier die Einhaltung der Bestimmungen.

Am Bodensee wird sogar ein Zeppelin eingesetzt

Am Bodensee kommt es dazu sogar zum Einsatz eines Zeppelins, wie die Polizei der Region Bodensee-Oberschwaben mitteilte (wir berichteten). Begründet wurde diese ungewöhnliche „Beobachtungsplattform“ vom Ravensburger Polizeipräsidenten Uwe Stürmer mit dem Hinweis, aus der Luft ließen sich Menschengruppen viel besser und leichter erkennen.

Auch wenn es am Hochrhein eher nicht zu einem solchen Einsatz eines Luftschiffes kommen wird, ist es dennoch ratsam, sich vor Antritt der Fahrt bei den örtlich zuständigen Behörden oder den Wasserschutzpolizeien im In- und Ausland zu informieren. Insbesondere darüber, welche infektionsschutzrechtlichen Anordnungen für das jeweilige Fahrtgebiet und Landesgebiet bestehen oder dort aktuell bekannt sind. So kann bereits im Vorfeld möglichen Sanktionierungen oder Ärgernissen bei den Freizeitaktivitäten aus dem Wege gegangen werden.

Freizeitkapitäne halten sich wohl daran

Übrigens scheint sich dieses schon unter den Freizeitkapitänen herumgesprochen zu haben. Der Jachtverkehr auf dem deutsch-schweizerischen Grenzfluss war in den vergangenen Tagen deutlich geringer als gewohnt. Das galt aber in der vorigen Woche nicht für Frachter. Hier konnten Beobachter eine ungewöhnlich hohe Frequenz im Rheinfelder Hafen beobachten .

Umfrage

Bundeswehr

Braucht Deutschland wieder die allgemeine Wehrpflicht?

Ergebnis anzeigen
loading