Rheinfelden (lu). Das Jugendparlament hat künftig Rede-, Anhörungs- und auch Antragsrecht im Gemeinderat. Das ist nur eine der Änderungen im Zuge der neuen Geschäftsordnung, die in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses einstimmig befürwortet wurde. Hintergrund für die Anpassung der Geschäftsordnung ist das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften von Ende 2015, kurz: Novellierung der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Rheinfelden soll zum 1. Februar in Kraft treten.