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Rheinfelden Neue Kalkulation bringt Stadt auf die sichere Seite

Die Oberbadische
Die Gebührensatzung für die Nutzung von Unterkünften für Obdachlose und Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung an der Werderstraße steht. Foto: Gerd Lustig Foto: Die Oberbadische

Gebührensatzung: Nutzung von Unterkünften für Obdachlose und Flüchtlinge in Anschlussunterbringung

Rheinfelden (lu). Mit neuer Gebührenkalkulation auf der sicheren Seite: Der Hauptausschuss votierte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für eine neue Satzung, die künftig die Gebühren für die Nutzung von Unterkünften für Obdachlose und Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung regelt. Beraten worden war die Verwaltung dabei von der in Obersulm beheimateten Allevo Kommunikationsberatung. Diplom-Verwaltungswirt Stefan Kasteel hatte dem Gremium die Satzung sowie die rechtlichen Hintergründe und auch die Berechnungsparameter vorgestellt. „Gut, dass wir jetzt die Satzung haben“, brachte es Rainer Vierbaum (CDU) für den Ausschuss auf den Punkt. In zwei Jahren sollen die Gebühren wieder auf den Prüfstand kommen und, falls nötig, angepasst werden.

So werden künftig 9,53 Euro pro Quadratmeter für eine Bleibe in der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung berechnet. Darin enthalten sind auch alle Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser und Abfallgebühren. Kostenträger ist in jedem Fall das Landratsamt. „Es ist unterm Strich die wirtschaftlichste und damit auch die gebräuchlichste Variante“, sagte zur neuen Berechnungsform auch Bürgermeisterin Diana Stöcker. Insgesamt verfügt die Stadt über 4000 Quadratmeter Wohnraum für diese Fälle, neu dazugekommen sind etwa 1000 Quadratmeter in der neuen Unterkunft in der Werderstraße. In der Obdachlosenbetreuung sind aktuell 45 Haushalte mit insgesamt 137 Personen registriert, bei der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen sind es 23 Haushalte mit 56 Personen. Unter-gebracht sind die Menschen in städtischen Gebäuden sowie vereinzelt auch in privaten Häusern. „Bei Privat haben wir darauf geachtet, dass wir keine Preiswucher eingegangen sind“, machte die Bürgermeisterin deutlich. Die Kosten liegen in etwa in der Höhe der jetzt per Satzung festgelegten Gebühren.

Dass die Unterkünfte für Obdachlose und Flüchtlinge einmal einen Leerstand aufweisen könnten, mithin der Stadt ein finanzieller Ausfall entstünde, diese Bedenken einiger Ausschussmitglieder zerstreute Oberbürgermeister Klaus Eberhardt ganz schnell. „In meinen jetzt mehr als 25 Jahren Verwaltungstätigkeit habe ich nie einen Leerstand in diesem Bereich festgestellt“, betonte er. Und so ist es auch in Rheinfelden eher so, dass Not am Mann, sprich: Not an der Unterkunft ist. Weitere Bedenken aus dem Gremium zu Ordnung und Pflichten seitens der Bewohner konnten zwar nicht vollends ausgeräumt werden. „Grundsätzlich gilt ja überall eine Hausordnung, wie auch im normalen Mietrecht“, erklärte die Bürgermeisterin.

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