Rheinfelden Nicht am Tierheim

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Nicht wild drauflosböllern, sondern mit Bedacht. Foto: Tim Nagengast

Silvester: Regelungen zum Feuerwerk

Rheinfelden. Das Ordnungsamt der Stadt Rheinfelden weist darauf hin, dass es bezüglich des Silvesterfeuerwerks zeitliche Regelungen und räumliche Einschränkungen zu beachten gilt.

Da es sich bei typischen Feuerwerkskörpern und Silvesterartikeln wie beispielsweise Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer oder Feuertöpfe um pyrotechnische Gegenstände der Kategorie zwei handelt, ist deren Abbrennen grundsätzlich nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt. Der Verkauf dieser Artikel ist nur bis 31. Dezember gestattet.

Darüber hinaus verbietet die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz bundesweit den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen im Umkreis von rund 200 Metern in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann.

Ebenso bittet das Ordnungsamt, auf Mensch und Tier Rücksicht zu nehmen. Böller und Raketen stressen lärmempfindliche Menschen und Tiere. Da vor allem Hunde und Katzen ein wesentlich feineres Gehör als Menschen haben, ist der Krach für sie besonders belastend. Oft löst er Panik bei ihnen aus. Die Stadtverwaltung appelliert daher an die Bürger sowie Gäste der Stadt, das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen auch in unmittelbarer Nähe des Tierheims zu unterlassen.

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