In seiner Eigenschaft als Sprecher der Bürgerinitiative A98 Tunnel Karsau-Minseln gab Weber den Einwendungen im Planfeststellungsverfahren Bauabschnitt im Bereich Karsau–Minseln Gewicht. Karsau und Minseln sehen ein Abwägungs- und Planungsdefizit und erheben Einspruch gegen die offengelegte Planung im Bereich Karsau–Minseln. Einspruch erhoben wird gegen die bestehende Erddeponie Mausloch, sie soll für den Abraum dienen, was zu einer Zerstörung dieser Landschaft führen würde. Auch sieht die Bürgerinitiative den Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Die Trasse führt teils weniger als 100 Meter an Wohngebieten vorbei. Die vorgeschlagene großflächige Überdeckelung wird die Beeinträchtigung erheblich minimieren. In der ersten Ausbaustufe wird als „vordringlicher Bedarf“ nur eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen gebaut, ein möglicher späterer Ausbau nur im weiteren Bedarf. Deshalb, meinte Weber, ist eine modular aufgebaute Planung notwendig mit zunächst nur so viel Beeinträchtigung wie für die Umsetzung der ersten Stufe notwendig, auch vor dem Hindergrund des notwendigen FFH-Ausnahmeverfahrens. Dadurch eingesparte finanzielle Mittel können für die großflächige Überdeckelung verwendet werden.