Der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 hatte für jenes Areal ein Gewerbegebiet festgesetzt. Mit der zweiten Änderung sollten nun die planungsrechtlichen Grundlagen für die Baugenehmigung des Wohnhauses geschaffen werden, so dass dieser Bereich in ein Mischgebiet umgewandelt werden kann. Weiter heißt es in der Begründung für die Bebauungsplanänderung, dass es in jenem Gebiet schon seit Jahren einen größeren Flächenbedarf für das Wohnen gebe. Durch die nunmehr erfolgte Änderung bestehe nun auch die Möglichkeit einer Nahverdichtung, wobei eine bereits in dem Gebiet angesiedelte Buchbinderei als nicht störender Gewerbebetrieb im Mischgebiet erhalten bleibe.
Als maßvoll und sinnvoll bezeichnete Uwe Wenk (SDP) die Änderung. Gleichermaßen äußerte er auch Kritik wegen der Stellplatzproblematik und forderte, dass künftig grundsätzlich zwei Stellplätze pro Wohneinheit gefordert werden müssten, um die um sich greifenden prekären Parkplatzsituationen zu entschärfen.