Der Bauausschuss sprach sich einhellig dafür aus, für Wohnungen bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern einen Stellplatz nachzuweisen. 1,5 Stellplätze müssen es bei einer Wohnungsgröße zwischen 51 und 79 Quadratmetern sein. Darüber müssen zwei Stellplätze nachgewiesen werden. „Wir sind froh, dass die Stellplatzverordnung nebst Satzung kommt“, betonte Helmut Wolpensinger (CDU), der auch für den Ortschaftsrat Herten sprach.
Wilhelm Hundorf (SPD) mahnte auch für den Ortsteil Minseln eine ähnlich Satzung an. Karin Paulsen-Zenke (SPD) zeigte sich unterdessen ein wenig verwundert, warum denn im Ausschuss erneut dieses Thema auf der Tagesordnung stand. Bei der Stellplatzverordnung in Degerfelden habe es von Seiten der Verwaltungsspitze geheißen, dass das Thema gesamthaft für alle Ortsteile behandelt werde. „Warum wird das jetzt für Herten vorgezogen?“, fragte sie.