Rheinfelden Problematik Schottergärten

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Viel Stein statt Grün in Herten Foto: Heinz Vollmar

Ortschaftsrat Herten: Grüne Gärten gefordert

Rheinfelden-Herten -  Wie kann man künftig die in Mode gekommenen Schottergärten vermeiden, und wie geht man mit Schottergärten um, die bereits Bestand haben? Dieser Frage widmete sich in öffentlicher Sitzung des Ortschaftsrates Herten am Montag Patrick Pauli von der Stadtplanungs-und Umweltabteilung der Stadt Rheinfelden.

Dem Referat vorausgegangen waren Diskussionen im Ortschaftsrat, die sich mit dem Thema Schottergärten beschäftigten. Außerdem hatten sich auch Bürger an die Verwaltung gewandt, um mitzuteilen, dass nach wie vor Schottergärten angelegt würden, obwohl dies inzwischen verboten sei. Man wolle daher wissen, wie in Rheinfelden künftig mit dem Thema umgegangen werde, so die Anfragen aus der Bürgerschaft.

Die Rechtslage ist eindeutig

Tatsächlich schreibe die Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg vor, dass nicht überbaute Flächen Grünflächen sein müssen. Sollte eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, so seien die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar isei, so Patrick Pauli während seines Vortrags.

Weiter verwies der Vertreter der Stadt auf das Landesnaturschutzgesetz, wonach bei Gartenanlagen darauf hinzuwirken sei, dass diese insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Eine Schotterung zur Gestaltung von privaten Gärten sei grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne der Landesbauordnung.

Schottergärten würden auch für einen gestörten Wasserhaushalt sorgen, das natürliche Bodengefüge zerstören und auch einen negativen Einfluss auf das Stadtklima (Überhitzung, fehlender Schatten, Verdunstung, Wärmerückstrahlung) ausüben. Darüber hinaus seien sterile Schottergärten entgegen herkömmlicher Ansicht pflegeintensiv und ein willkommener Standort für „Unkräuter.“

Beraten und sensibilisieren

Auf zahlreiche Schottergärten in Herten und auch im Stadtgebiet von Rheinfelden wiesen derweil die Ortschaftsräte hin. Sie wollten wissen, wie man angesichts der Rechtslage mit Bestands-Schottergärten umgehe. Patrick Pauli verwies diesbezüglich auf Aufklärung, Beratung und Sensibilisierung, so auch im Zuge neuer Bauanträge.

Nicht gleich juristische Keule auspacken

Es führe nur zu lang andauernden Verfahren, sollte man von Seiten der Stadt mit der „juristischen Keule“ dazwischen gehen, so der Leiter der Stadtplanungs- und Umweltabteilung. Man werde daher auch vermehrt informieren und Gartenbesitzer auf die „Weinheimer Liste“ aufmerksam machen. In dieser Liste sind geeignete Pflanzen für die Gartengestaltung aufgeführt, die den Naturschutz und eine dauerhaft ansprechende Gartengestaltung gleichermaßen berücksichtigen.

Darüber hinaus informiert auch die Stadt Rheinfelden in einem entsprechenden Flyer darüber, was Gärten leisten können, über Pflanzangebote und Verbote sowie über lebendige Gärten statt grauer Steinwüsten.

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