Rheinfelden Rentner wird gnadenlos geschröpft

Die Oberbadische

Gericht: 72-jähriger Schweizer geht Betrüger aus Rheinfelden auf den Leim / Fünf Jahre auf Bewährung

Das Schöffengericht Lörrach hat am Montag einen 36 Jahre alten Mann aus Rheinfelden wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen zu einem Jahr und elf Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, damit der Angeklagte den Schaden wiedergutmachen kann. Die Bewährungszeit wurde auf ungewöhnliche fünf Jahre festgesetzt.

Rheinfelden (dr). Das Pikante an der Geschichte ist, dass der Angeklagte bereits im Jahre 2013 wegen vergleichbarer Taten schon einmal zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Damals hatte er eine Frau ausgenommen.

Im Mai 2015 nun lernte der in Rheinfelden lebende Beschuldigte den heute 72 Jahre alten Geschädigten im Internet auf einer Seite, auf der Männer Männer suchen, kennen. Schon bald fing der aus dem Kosovo stammende 36-Jährige an, dem späteren Opfer von seinen Sorgen zu berichten. Er müsse dringend nach Montenegro fahren und habe kein Geld, klagte er. Hilfsbereit habe der Geschädigte – er lebt in Schweizer-Rheinfelden – ihm mehrere Hundert Euro gegeben.

Geldübergaben auf der alten Rheinbrücke

Bald darauf habe der Angeklagte von der Erbschaft eines Hauses im Wert von 214 000 Euro erzählt. Aber Montenegro sei ein korrupter Staat. Um an das Erbe zu kommen brauche er über 60 000 Euro, hieß es.

Und der Geschädigte glaubte ihm. Um zu helfen, hatte er nicht nur seine eigenen Ersparnisse aufgelöst, sondern sich auch bei Bekannten, Freunden und der Familie über beide Ohren verschuldet. Alles Geld habe er dem Angeklagten in bar überlassen. Einige der Geldübergaben hätten in der Mitte der alten Rheinbrücke zwischen den beiden Schwesterstädten stattgefunden.

Immer wieder ließ sich der Geschädigte überreden, weiteres Geld zu zahlen. Den Überblick über die Summen hatte er längst verloren. Während die Staatsanwaltschaft auf Grund von Schuldanerkenntnisschreiben von einer Schadenssumme von rund 91 000 Euro ausging, bezifferte der Geschädigte seinen Schaden auf „nur“ 61 600 Euro. Ihm sei aber ein Zins von 20 Prozent versprochen worden.

Dabei kannte der Geschädigte den Beschuldigten nur unter einem Aliasnamen. Erst die deutsche Polizei konnte anhand einer Handynummer die wahre Identität des Angeklagten feststellen.

Bei der Bekanntschaft im Internet habe der Geschädigte nur eine lockere Freundschaft angestrebt. Weitergehende Interessen verneinte er im Zeugenstand.

Geschädigter geht selbst zur Polizei

„Ich habe dem Angeklagten geglaubt und wollte ihm helfen. Was war ich ein Idiot“, sagte der Geschädigte betroffen aus.

Da er Angst gehabt habe, dass seine bisherigen Zahlungen verloren seien, habe er immer weiter gezahlt. Am 14. Dezember 2015 sei er dann in Rheinfelden zur Polizei gegangen. Aber selbst danach flossen noch einmal 3600 Euro.

Der Angeklagte räumte die Taten dem Grunde nach ein. Er stand damals bereits unter Privatinsolvenz. Ihm hätte daher klar sein müssen, dass er die Beträge niemals zurückzahlen könnte, sagte die Staatsanwältin. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die im Hinblick auf eine Schadenswiedergutmachung zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Verteidiger wies auf die ausländerrechtlichen Konsequenzen hin, die bei einer Verurteilung zu zwei Jahren zu erwarten seien. Man solle doch beim Strafmaß einen Monat unter dieser Grenze bleiben.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietrich Bezzel folgte dieser Anregung und verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und elf Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Monatlich muss der Verurteilte 250 Euro Schadenswiedergutmachung leisten.

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