Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nicht immer wird das Salzverbot kontrolliert oder geahndet. Auch andere Streumittel sollten nur sparsam verwendet werden, da diese ebenfalls die Umwelt belasten. Um abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Kies herzustellen, auszubringen und wieder einzusammeln, braucht es Energie, besonders, wenn dafür Streu- und Kehrfahrzeuge eingesetzt werden. Zudem können Splitt und Granulat giftige Substanzen wie Arsen, Blei oder Quecksilber enthalten.
Dagegen plädiert der BUND für umweltfreundlicheren Alternativen: Bei Schneefall reiche es meist aus, Gehwege gründlich und frühzeitig mit Schippen und Besen zu räumen. Bei Eis und erhöhter Glättegefahr bieten sich Sand oder Sägespäne als Streumittel an. Gebrauchtes Streugut gehört weder in die Mülltonne noch in die Kanalisation, sondern sollte von der Stadtreinigung aufgekehrt und fachgerecht aufgearbeitet werden.