Entsprechende Überlegungen hatte das St.-Josefshaus Herten an die Stadt herangetragen. Die Überplanung dient vor allem der Umsetzung des Landesheimbau-Verordnung wofür zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Doch dafür braucht es eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der Gemeinde, weil unter anderem die Gemarkungsrenze der Orte mitten durch das Gebiet verläuft.
Laut Vereinbarung ist nun die Stadt Rheinfelden für die Planung zuständig. Wie diese eigentlich aussieht, soll am 12. Mai in der Sitzung des Gemeinderates in Rheinfelden der Geschäftsführer des St.-Josefshauses vorstellen. In Grenzach-Wyhlen soll die Planung am 24. Mai erläutert werden.