Was das beauftragte Fachbüro Fichtner aus Freiburg durch zahlreiche Messungen und Berechnungen jedoch feststellte: Es gibt einige Häuser und Wohnbereiche entlang der Durchgangsstraße, wo der Lärmpegel über den zulässigen Grenzwerten liegt. Im Gutachten heißt es daher: „Es gibt einen Ermessensspielraum für eine reduzierte Geschwindigkeit.“
Nur in Einzelfällen sind die Lärmwerte in einem gesundheitsgefährdenden Bereich. Dort werden die zulässigen Obergrenzen (70 dB am Tag und 60 dB in der Nacht) überschritten. Meist liegen die Beurteilungspegel am Tag aber zwischen 60 und 65 dB und nachts zwischen 50 und 55 dB, und damit nur wenig über den gesetzlich festgelegten Untergrenzen 59 dB (Tag) und 49 dB (Nacht).
„Insgesamt liegt Degerfelden über der Schwelle für Wohngebiete, aber nicht weit genug, um automatisch Anspruch auf Tempo 30 zu haben“, hatte der Planer vom Büro Fichtner zusammengefasst. Das Lärmgutachten wird demnächst von den zuständigen Verkehrsbehörden geprüft. Dabei spielen insbesondere Kriterien wie die Höhe der Überschreitung, die Anzahl der betroffenen Anwohner, aber auch Einschränkungen des fließenden Verkehrs durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder potenzielle Verkehrsverlagerungen eine Rolle.
„Vielleicht ist zumindest ein Teilbereich mit Tempo 30 möglich, wie dies auch bei der B 34 durch Warmbach war“, hofft OB Klaus Eberhardt. Möglich wäre eine Bewertung auch für die Kreuzung in Richtung Eichsel, wo es durch höheres Tempo immer wieder zu Gefahrensituationen kommt.