Die Planfeststellungsbehörde habe dem Landesministerium zu verstehen gegeben, dass beim Entscheidungsprozess nicht die Einzelwertung der Schutzgüter relevant war. Vielmehr war das Zusammenwirken aller Schutzgüter ausschlaggebend. Hinzu kam, dass die Zumutbarkeit des Vorhabenträgers, einen erhöhten Aufwand zur Reduzierung der Auswirkungen zu betreiben, ebenfalls zu berücksichtigen war. „Und dieser Auffassung haben wir uns hier in Stuttgart angeschlossen“, so Lahl. Somit besitzt die Variante mit 79 Meter Grünbrücke keine Genehmigungsfähigkeit.
Abschließend plädierte der Ministerialdirektor nochmals für ein Gespräch der beteiligten Behörden. „Die A 98 ist weiter eine sehr wichtige Entwicklung für das Land, die ich begleiten und unterstützen möchte“, so Lahl.