Vereinsgründung hat auch steuerliche Gründe
Dabei ging es vor allem um die Feststellung, dass der Beirat schon in der Vergangenheit „wirtschaftlich unterwegs war“ und schon bisher auch Veranstaltungen durchführte, die auch Erlöse erzielten. Aus rechtlichen, vor allem aber fiskalischen Gründen werde das so aber nicht mehr möglich sein. Daher solle man einen Verein gründen, sodass man entsprechende Veranstaltungen über das allgemein geltende Vereinsrecht abwickeln könne, lautete die Argumentation der Stadtverwaltung.
Über Details wird noch diskutiert
In der Sitzung des Stadtteilbeirats gab es allein zu diesem Thema kontroverse Diskussionen, die sich vor allem um eine einwandfreie Trennung zwischen den Aufgaben des Stadtteilbeirats und des künftigen Stadtteilvereins drehten.