Das Landgericht Dortmund hat in der mündlichen Verhandlung ein klageabweisendes Versäumnisurteil erlassen. „Vor diesem Hintergrundhaben wir Einspruch eingelegt, um das Versäumnisurteil aufzuheben und gleichzeitig die Klage zu erweitern.“ Das Landgericht hat mit Urteil vom 5. Juli 2022 das Versäumnisurteil vom 17. September 2021 aufgehoben und festgestellt, dass die Beschlüsse des gesamten Bundesrechtsausschusses I und des Bundesrechtsausschusses II vom 29. März 2019 unwirksam seien. Dadurch wurde der Rechtsstreit in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand. Somit war der Weg frei, der zum Urteil vom 9. Mai 2023 führt.
Auch der DRB bezieht endlich Stellung
Juristisch abgeschlossen scheint die gesamte Angelegenheit damit aber noch nicht zu sein. „Wir werden uns mit unserem Rechtsbeistand und dem DRB-Vizepräsidenten Recht abstimmen das weitere Vorgehen besprechen.“, ließ der aktuelle DRB-Präsidenten Jens Nettekoven über seinen Pressesprecher verkünden.
Aber der aktuelle Präsident hat auch eine klare Stellung zu dem damaligen Vorgehen bezogen: „Katastrophe! Diese Entscheidung wurde vorsätzlich und willkürlich entgegen aller Richtlinien und Bestimmungen des DRB getroffen.“ Eventuelle juristische Schritten gegen Werner werden derzeit vorbereitet.