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Ringen, Bundesliga DRB-Verhalten war ein Unding

Michael Hundt und Rolf Rombach
Dicht an dicht drängten sich die Zuschauer für das Halbfinale im Januar 2019. Erst rund 40 Minuten nach dem offiziellen Wiegetermin traf der SV Wacker Burghausen in Adelhausen ein. Foto: Rolf Rombach

Nach fast zwei Monaten haben sich nun sowohl der TuS Adelhausen als auch der DRB zur Lage geäußert. Schwere Vorwürfe gibt es vor allem gegen den damaligen DRB-Präsidenten Manfred Werner.

Im Schadensersatzstreit zwischen dem TuS Adelhausen und dem Deutschen Ringer-Bund (DRB) hatte das Oberlandesgericht Hamm Anfang Mai das verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund nach Berufung abgeändert und dem TuS Adelhausen Recht gegeben. Der DRB muss dem TuS Adelhausen eine Schadensersatzsumme in Höhe von 96 000 Euro bezahlen. Zusätzlich trägt der DRB die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen (wir berichteten).

Vorausgegangen war der Streit um Schadensersatz nach einem Verwaltungsentscheid des DRB über das Wettkampfergebnis des Halbfinal-Vorkampfes der Ringer-Bundesliga in der Saison 2018/2019 zwischen dem TuS Adelhausen und dem SV Wacker Burghausen.

Sowohl von Seiten des Vereins als auch des Verbands gibt es in den nun vorliegenden Stellungnahmen schwere Vorwürfe gegen das Verhalten des damaligen DRB-Präsidenten Manfred Werner, der mit seinem Verhalten für erheblichen Schaden sorgte.

Nach fast vier Monaten erfolgt eine Reaktion

Auf fünf Seiten spricht Timo Zimmermann, der damalige Vorsitzende des TuS Adelhausen, nun noch einmal die Geschehnisse abseits der Kämpfe an. „Es ist ein Unding, dass man abgestimmte und festgelegte offizielle Richtlinien so einfach übergeht, nicht danach handelt und nicht danach Recht spricht. Aufgrund der ausverkauften Halle war es mehr als klar, dass der Kampf an diesem Samstag stattfinden musste“, erklärt Zimmermann.

Nach Aussage des ehemaligen TuS-Vorsitzenden haben man mehrfach versucht, die Thematik des Verwaltungsentscheids und der Sportrechtssache im sportlichen Sinne zu klären. „Darüber hinaus gab es auch Versuche über ein Mitglied des Bundesligaausschusses Kontakt mit dem damaligen Präsidium aufzunehmen, was aber abgelehnt oder für nicht wichtig genug gehalten wurde. Hervorheben möchte ich zudem, dass es für das damalige Präsidium nicht bedeutsam war, auf das Schreiben in der vorgenannten Angelegenheit unseres Rechtsanwaltes zu reagieren, wodurch wir letztendlich zu einer gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung gezwungen wurde.“

Das Landgericht Dortmund hat in der mündlichen Verhandlung ein klageabweisendes Versäumnisurteil erlassen. „Vor diesem Hintergrundhaben wir Einspruch eingelegt, um das Versäumnisurteil aufzuheben und gleichzeitig die Klage zu erweitern.“ Das Landgericht hat mit Urteil vom 5. Juli 2022 das Versäumnisurteil vom 17. September 2021 aufgehoben und festgestellt, dass die Beschlüsse des gesamten Bundesrechtsausschusses I und des Bundesrechtsausschusses II vom 29. März 2019 unwirksam seien. Dadurch wurde der Rechtsstreit in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand. Somit war der Weg frei, der zum Urteil vom 9. Mai 2023 führt.

Auch der DRB bezieht endlich Stellung

Juristisch abgeschlossen scheint die gesamte Angelegenheit damit aber noch nicht zu sein. „Wir werden uns mit unserem Rechtsbeistand und dem DRB-Vizepräsidenten Recht abstimmen das weitere Vorgehen besprechen.“, ließ der aktuelle DRB-Präsidenten Jens Nettekoven über seinen Pressesprecher verkünden.

Aber der aktuelle Präsident hat auch eine klare Stellung zu dem damaligen Vorgehen bezogen: „Katastrophe! Diese Entscheidung wurde vorsätzlich und willkürlich entgegen aller Richtlinien und Bestimmungen des DRB getroffen.“ Eventuelle juristische Schritten gegen Werner werden derzeit vorbereitet.

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