Daher muss der Bundesverband nun einen Schadensersatz in Höhe von 96 000 Euro an den TuS Adelhausen bezahlen für entgangene Prämien, Sponsoren- und Eintrittsgelder. Zusätzlich muss der DRB die Verfahrenskosten des Rechtsstreits auf zwei Instanzen tragen.
Am Mittwoch waren weder der aktuelle DRB-Präsident Jens Nettekoven noch der TuS Adelhausen für eine Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung verfügbar. Der Vorsitzende des Ringerbezirks Oberrhein, Aribert Gerbode, sieht sich in seinen bereits 2019 getroffenen Aussagen bestätigt. „Wie ich damals schon gesagt habe, kann es nicht sein, dass ein Einzelner sich über Köpfe hinwegsetzt. Das war aber schon früher so, dass Manfred Werner gewisse Entscheidungen zu Gunsten von bayerischen Vereinen getroffen und durchgezogen hat. Er hat dem Ringen dadurch einen Bärendienst geleistet. Ich finde es wichtig, dass es nun so entschieden wurde, auch wenn das Urteil meines Wissens noch nicht final abgeschlossen ist. Aber das Urteil bestätigt für mich zumindest bereits, dass die Entscheidung des TuS Adelhausen richtig war, sich das nicht gefallen zu lassen.“