Ringen TuS Adelhausen erhält Schadensersatz

Rolf Rombach
TuS-Ringer Sascha Keller (rot) hatte den vorletzten Kampf im Halbfinalduell gegen den SV Burghausen. Am Ende reichte es dem Dinkelberg-Team nicht für den großen Triumpf. Foto: Rolf Rombach

Das Landgericht Dortmund verurteilt den Deutschen Ringerbund wegen Verstoßes gegen die eigenen Regeln zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 96 000 Euro gegenüber dem TuS Adelhausen.

Der Ringerbundesligist TuS Adelhausen ist um seine Finalteilnahme im Kampf um die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft 2018/2019 betrogen worden. Zu diesem Entschluss kam jüngst das Landgericht Dortmund über einen Verwaltungsentscheid des Deutschen Ringerbunds (DRB).

Hintergrund ist der Halbfinalkampf vom 5. Januar 2019 in Adelhausen, zu dem der spätere Deutsche Meister SV Wacker Burghausen zu spät anreiste. Gemäß der Statuten des DRB ist ein Zuspätkommen zur Waage zu begründen, ansonsten ist das Duell bereits an der Waage verloren, unabhängig vom Ergebnis des auszutragenden Freundschaftskampfs.

Aufgrund der damaligen Situation gingen zahlreiche Beteiligten von einem Freundschaftskampf aus und nicht mehr von einem Wettkampfringen um den Einzug ins Finale um die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft.

Dieser vermeintliche Freundschaftskampf ging 13:13 aus, weshalb der Heimsieg der Burghausener für den Finaleinzug ausreichte. Die damals vorhandene, vorab bereits bekannte Wetterlage hätte hierfür aber nicht ausgereicht, die Verspätung der Bayern zu entschuldigen. Doch der damalige DRB-Präsident Manfred Werner, nebenbei auch Vorsitzender des Ringerverbands Bayern, erteilte den Burghausenern telefonisch eine Sondergenehmigung.

Wie der DRB selbst am Dienstag auf seiner Homepage mitteilte, sei das Landgericht Dortmund zum Entschluss gekommen, dass der „damalige Präsident Manfred Werner den damaligen Vizepräsidenten Ralf Diener, der für die Entscheidung über das Wettkampfergebnis des Halbfinal-Vorkampfes in der Ringer-Bundesliga 2018/2019 zwischen dem TuS Adelhausen und dem SV Wacker Burghausen zuständig war, aus sachfremden Erwägungen vorsätzlich manipuliert hat“.

Daher muss der Bundesverband nun einen Schadensersatz in Höhe von 96 000 Euro an den TuS Adelhausen bezahlen für entgangene Prämien, Sponsoren- und Eintrittsgelder. Zusätzlich muss der DRB die Verfahrenskosten des Rechtsstreits auf zwei Instanzen tragen.

Am Mittwoch waren weder der aktuelle DRB-Präsident Jens Nettekoven noch der TuS Adelhausen für eine Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung verfügbar. Der Vorsitzende des Ringerbezirks Oberrhein, Aribert Gerbode, sieht sich in seinen bereits 2019 getroffenen Aussagen bestätigt. „Wie ich damals schon gesagt habe, kann es nicht sein, dass ein Einzelner sich über Köpfe hinwegsetzt. Das war aber schon früher so, dass Manfred Werner gewisse Entscheidungen zu Gunsten von bayerischen Vereinen getroffen und durchgezogen hat. Er hat dem Ringen dadurch einen Bärendienst geleistet. Ich finde es wichtig, dass es nun so entschieden wurde, auch wenn das Urteil meines Wissens noch nicht final abgeschlossen ist. Aber das Urteil bestätigt für mich zumindest bereits, dass die Entscheidung des TuS Adelhausen richtig war, sich das nicht gefallen zu lassen.“

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