Rümmimgen Viele Pools sind zu groß geraten

Regine Ounas-Kräusel
Nicht überall darf alles gebaut werden. Foto: pixabay

Der Gemeinderat lehnt eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplans zur Legalisierung von unzulässigen Bauten ab.

Auf dem Tonwerkeareal befindet sich ein Wohngebiet mit Reihen- und Doppelhäusern sowie mit drei Mehrfamilien- und Einzelhäusern an den Rändern. Auf jedem Grundstück darf höchstens 60 Prozent der Fläche bebaut werden. Im zentralen Bereich mit den Reihen- und Doppelhäusern ist besonders streng geregelt, wo Nebenbauten entstehen dürfen, um das Gesamtbild der dichten Bebauung nicht zu stören.

Da einige Gärten inzwischen unzulässigerweise mit Gartenhütten, Terrassen und Swimmingpools bebaut worden sind, hat die Baurechtsbehörde des Landkreises nun verlangt, dass diese wieder abgebaut werden. Daraufhin regten Anwohner an, den Bebauungsplan zu ändern.

Über einen Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans beriet der Gemeinderat am Montag: Darin ist vorgesehen, dass alle Hochbauten – die Häuser selbst, Carports oder Gartenhütten – höchstens 60 Prozent des Grundstücks bedecken dürfen. Zusätzlich dürfen Bauten, die kein Hochbau sind, bis zu 80 Prozent eines Grundstücks bedecken, also Terrassen oder Swimmingpools. Ziel der Änderung ist auch, dass alle Grundstücke gleich behandelt werden. Dies erläuterte Birthe Fischer von der Stadtbau Lörrach.

Die Diskussion

Natalie Corsten war dagegen, dass wegen der Swimmingpools in Zukunft mehr Grundstücksfläche versiegelt werden darf, als der Bebauungsplan bisher erlaubt.

Aktuell würden die Gemeinde und auch viele Privatleute das Gegenteil tun und Flächen entsiegeln, gab sie zu bedenken.

Auch die Auswirkungen der Pools auf die Nachbargrundstücke sollte man ihrer Meinung nach bedenken. Darüber hinaus fand sie es problematisch, dass durch eine Planänderung nur in die Erde eingelassene Pools genehmigt würden, nicht aber Schwimmbecken, die die Anwohner oberirdisch auf- und wieder abbauen könnten.

Auch Henriette Benner-Boll fand eine zusätzliche Versiegelung problematisch. Mit einer Änderung des Bebauungsplans würde man ein falsches Signal setzen, meinte zudem Gerhard Wildschütz. Und ein Zuhörer fragte, ob damit nicht nachträglich die Missachtung des Bebauungsplans genehmigt werde.

Wildschütz wollte wissen, ob die Pools über die Kanalisation oder die angrenzenden Wiesen entwässert werden. Corsten warnte, die Kapazität der Wiesen reiche womöglich für eine Entwässerung nicht aus, zumal die Grünflächen ja auch bei Starkregen Wasser zurückhalten müssten.

Die Abstimmung

Fischer erklärte die Rechtslage: Danach dürfen in allgemeinen Wohngebieten maximal 60 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden, nur in urbanen Quartieren bis zu 80 Prozent. „Die Gemeinde hat die Planungshoheit“, hielt Bürgermeisterin Daniela Meier entgegen. Werde der Gemeinderat den Bebauungsplan nicht ändern, wisse man nicht, was auf die Gemeinde zukomme, formulierte sie. Meier brachte die Möglichkeit ins Spiel, eine Versiegelung nur bis zu 70 Prozent der Grundfläche im Bebauungsplan zuzulassen. Dann würden alle vorhandenen Pools, bis auf einen, den Vorschriften entsprechen, vermutete Fischer. Doch diese Option lehnte der Gemeinderat ab.

Schließlich gab es zwei Ja-Stimmen für die Änderung des Bebauungsplans, darunter die der Bürgermeisterin. Drei Ratsmitglieder enthielten sich, vier stimmten mit Nein.

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