^ Rümmingen: Darf Wahlbroschüre das Gemeindewappen enthalten? - Rümmingen - Verlagshaus Jaumann

Rümmingen Darf Wahlbroschüre das Gemeindewappen enthalten?

Markus Adler
Das Gemeindewappen ist auf einer Wahlkampfbroschüre verwendet worden. Foto: zVg/

Bürgermeisterkandidat Andreas Peter Bühler geht bei der Verwendung von einer nicht kommerziellen Nutzung aus.

Leser Björn Reiche hat sich an unsere Zeitung gewandt, nachdem in Rümmingen eine Wahlkampfbroschüre verteilt worden ist, in der das Gemeindewappen Verwendung gefunden hat. Der Flyer von Kandidat Andreas Peter Bühler ist über das Mitteilungsblatt an alle Haushalte geliefert worden.

„Das Wappen der Gemeinde ist als solches geschützt“, erläutert Bürgermeisterin Daniela Meier auf Anfrage unserer Zeitung. „Da wir aber kein eigenes Marketinglogo haben, wird das Wappen der Gemeinde meist für nicht kommerzielle Zwecke wie bei kulturellen Veranstaltungen von ,Kulturo’ oder bei Vereinsjubiläen verwendet“, sagt sie. „Eine Verwendung hätte für den Bürgermeisterwahlkampf gesondert beantragt werden müssen, das ist nach meinem Kenntnisstand nicht erfolgt“, berichtet Meier, und es hätte es von Seiten der Gemeinde ein „Nein“ gegeben.

Gemeinde prüft Vorgang

Die Verwaltung hat inzwischen mit Andreas Peter Bühler gesprochen, der sich einsichtig gezeigt habe. Er wird nun auch einen schriftlichen Hinweis erhalten, dass er das Wappen nicht hätte verwenden dürfen. Den Hinweis der Kommunalaufsicht, dass auch die andere Kandidatin das Gemeindewappen verwenden könne, sei bereits an Joana Carreira weitergegeben worden, hieß es.

„Das Gemeindewappen wurde von mir neutral verwendet, um einen lokalen Ortsbezug zu Rümmingen herzustellen. Es war nicht meine Absicht, mir hier irgendeinen Vorteil durch einen falschen Bezug zu verschaffen. Denn ich habe immer auf die Wahl sowie meinen Status als Bürgermeisterkandidat explizit hingewiesen, schreibt Andreas Peter Bühler in einer Stellungnahme. Leser Björn Reiche macht darauf aufmerksam, dass Bürgermeisterkandidat Bühler als ehemaliger Student der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs Universität Freiburg wissen müsste, welche Bestimmungen das in Baden-Württemberg geltende kommunale Wappenrecht enthält und dass diese Nutzung nicht zulässig sei.

Ganz so einfach ist es indes aber nicht, da im Grunde jede Gemeinde selbst entscheiden kann, wem sie die Nutzung ihres Wappens gestattet. Pressesprecher Torben Pahl teilte unserer Zeitung mit, wie die Kommunalaufsicht des Landkreises Lörrach die Sache sieht.

Chancengleichheit

Da im Rümminger Fall die nicht erlaubte Verwendung auf dem bereits verteilten Wahlprospekt im Nachhinein nicht mehr verhindert werden könne, komme es für die Gemeinde darauf an, eine möglichst hohe Chancengleichheit zu gewährleisten. Dies könne hauptsächlich dadurch erreicht werden, dass die Gemeinde die Mitbewerberin Joana Carreira aktiv darauf hinweise, dass auch ihr die Benutzung des Gemeindewappens für Wahlprospekte nun erlaubt werde, soweit sie das wolle.

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