Rümmingen Defizithöhe wirft Fragen auf

Weiler Zeitung
In Rümmingen und Binzen müssen Eltern, die ihre Kinder während des Lockdowns zu Hause betreuten, keine Gebühren für den Kindergarten oder die Schulkindbetreuung bezahlen. Wer die Notbetreuung in Anspruch nahm, wird allerdings zur Kasse gebeten. Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Erlass der Elternbeiträge für Kinderbetreuung

Binzen/Rümmingen (ag). Eltern aus Binzen und Rümmingen müssen für die Zeit des Lockdowns keine Beiträge für die Kindertageseinrichtungen bezahlen, sofern sie keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Das haben jetzt die beiden Gemeinderäte einstimmig beschlossen. Es handelt sich bei diesem Erlass um freiwillige Leistungen der Kommunen.

Dass das Defizit in Rümmingen nach Abzug des Landeszuschusses fast dreimal so hoch ausfiel wie das in Binzen warf am Montag in öffentlicher Sitzung Fragen auf. Bürgermeisterin Daniela Meier sprach von einer pauschalen Förderung, die zum Beispiel kirchliche und andere Träger nicht berücksichtige. Als weitere Ursachen wurden die hohen Anmeldezahlen in Rümmingen bei der Notfallbetreuung sowie von vorne herein niedrigere Elternbeiträge in Binzen vermutet.

Binzen

Was die Notbetreuung betrifft werden den Eltern in Binzen nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten in Rechnung gestellt.

Aus dem Topf der Finanzhilfen des Landes Baden-Württemberg erhielt Binzen einen Zuschuss in Höhe von rund 14 380 Euro für den Zeitraum vom 11. Januar bis zum 22. Februar. Insgesamt ergeben sich nach Abzug dieser Summe Mindereinnahmen in Höhe von knapp 5500 Euro für die Gemeinde.

Bürgermeister Andreas Schneucker begründete den Erlass der Beiträge auch damit, dass die Eltern hohen Anforderungen ausgesetzt gewesen seien und immer noch sind. Die Elternbeiträge waren Anfang des Jahres ausgesetzt worden.

Rümmingen

Die Gemeinde Rümmingen hat einen Landeszuschuss in Höhe von 11 800 Euro erhalten, 10 000 Euro davon entfallen auf die Betreuung im Kinderhaus, der restliche Betrag ist für die Schulkindbetreuung vorgesehen.

In Rümmingen wurde das Angebot an die Eltern, auf die Beiträge zu verzichten, wenn sie keine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen, über den 19. Februar hinaus bis in den März hinein erweitert. Die überwiegende Mehrheit der Eltern nahm dieses Angebot in der letzten Februarwoche in Anspruch.

Für alle anderen galt analog der Regelung für die Notfallbetreuung, dass der komplette Monatsbeitrag je nach gebuchter Leistung, also zum Beispiel verlängerte Öffnungszeiten, zu bezahlen war.

In Rümmingen kam man am Ende auf ausgesetzte Beträge in Höhe von 27 100 Euro. Zieht man davon die Zuweisung des Landes ab, bleibt für die Gemeinde ein Fehlbetrag in Höhe von rund 15 300 Euro beziehungsweise 12 000 Euro ohne den Monat März, in dem es aufgrund der getroffenen Regelung weitere Einnahmeausfälle gab.

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