In Rümmingen wurde das Angebot an die Eltern, auf die Beiträge zu verzichten, wenn sie keine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen, über den 19. Februar hinaus bis in den März hinein erweitert. Die überwiegende Mehrheit der Eltern nahm dieses Angebot in der letzten Februarwoche in Anspruch.
Für alle anderen galt analog der Regelung für die Notfallbetreuung, dass der komplette Monatsbeitrag je nach gebuchter Leistung, also zum Beispiel verlängerte Öffnungszeiten, zu bezahlen war.
In Rümmingen kam man am Ende auf ausgesetzte Beträge in Höhe von 27 100 Euro. Zieht man davon die Zuweisung des Landes ab, bleibt für die Gemeinde ein Fehlbetrag in Höhe von rund 15 300 Euro beziehungsweise 12 000 Euro ohne den Monat März, in dem es aufgrund der getroffenen Regelung weitere Einnahmeausfälle gab.