Rümmingen Friedhofsbeiträge werden angepasst

Weiler Zeitung
Die Friedhofsgebühren wurden in Rümmingen zuletzt im Jahr 2006 angepasst und wurden nun neu kalkuliert. Foto: Daniela Buch Foto: Weiler Zeitung

Finanzen: Kalkulation für künftige Gebühren im Gemeinderat Rümmingen vorgestellt

Rümmingen (dab). Die Gemeinde Rümmingen plant, die Gebührenordnung für Bestattungen zu ändern. Anlass hierfür ist der in den zurückliegenden Jahren stark gestiegene Bedarf an Zuschüssen. Eine Anpassung der Gebühren erfolgte zuletzt im Jahr 2006 mit Erhöhung zum 1. Januar 2007. In den Jahren 2014 bis 2018 waren die benötigten jährlichen Zuschüsse von rund 1190 Euro auf 10 684 Euro gestiegen, wobei zu berücksichtigen ist, dass 2017 der Friedhofsweg saniert und die Orgel neu gestimmt wurde sowie 2018 Malerarbeiten unter anderem am Holzrahmen der Haupteingangstür ausgeführt wurden.

Kostendeckung von 60 Prozent angestrebt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Montagabend wurde die Gebührenkalkulation vorgestellt, auf deren Basis noch in diesem Jahr eine Entscheidung gefällt werden soll. Angestrebt wird ein Kostendeckungsgrad von 60 Prozent. Mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren war die Kommunal-Beratung „Kurz“ aus Oedheim beauftragt worden.

Den gesetzlichen Grundsätzen nach, sollten die Benutzungsgebühren in Rücksichtnahme auf soziale Belange und die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabenpflichtigen „vertretbar“ und gleichzeitig im finanzwirtschaftlichen Interesse der Gemeinde „geboten“ sein, erläuterte Diplomkaufmann Wolfgang Triebs in der Sitzung. In der Gebührenkalkulation wurden Personalkosten, Betriebs- und Unterhaltskosten sowie kalkulatorische Kosten für Verzinsung und Abschreibung berücksichtigt und Erfahrungswerte herangezogen. Nicht berücksichtigt wurden Kosten für betriebsfremden Aufwand, etwa Anlage und Pflege des öffentlichen Grüns oder die Kosten für Denkmalpflege.

Gerechte Verteilung nach Grabarten

Für die Berechnung der Gebühren wurde das Kalkulationsschema der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zugrunde gelegt, das eine gerechtere Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Grabarten hinsichtlich Grabfläche, Nutzungsjahre und Belegungsmöglichkeit umfasst. „Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt und Gedanken darüber gemacht, wie viel an Erhöhung man den Bürgern zumuten kann“, erklärte Bürgermeisterin Daniela Meier. Bei manchen Gebühren liege man derzeit bei einem Kostendeckungsgrad von nur 30 Prozent. Auch künftig seien unterschiedliche Kostendeckungsgrade möglich. Außerdem sei es sinnvoll, die Ergebnisse nach einem Jahr nochmals zu überprüfen, ergänzte sie.

Ein Beschluss ist in der nächsten Sitzung im November vorgesehen. Die Vorschläge sehen Kostendeckungsgrade vor von: 100 Prozent für Verwaltungsgebühren (wie bisher zehn Euro), 30 Prozent für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, sowie 60 Prozent für die Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren und die Verleihung von Grabnutzungsrechten. Für die Benutzung der Aussegnungshalle beispielsweise würden künftig pro Tag 202 Euro statt 150 Euro anfallen, für die Bestattung in einem Reihengrab 436 Euro statt 400 Euro. Die Bestattungsgebühren für Urnengräber hingegen würden sogar um die Hälfte günstiger von derzeit 150 Euro auf rund 73 Euro.

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