Für die Berechnung der Gebühren wurde das Kalkulationsschema der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zugrunde gelegt, das eine gerechtere Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Grabarten hinsichtlich Grabfläche, Nutzungsjahre und Belegungsmöglichkeit umfasst. „Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt und Gedanken darüber gemacht, wie viel an Erhöhung man den Bürgern zumuten kann“, erklärte Bürgermeisterin Daniela Meier. Bei manchen Gebühren liege man derzeit bei einem Kostendeckungsgrad von nur 30 Prozent. Auch künftig seien unterschiedliche Kostendeckungsgrade möglich. Außerdem sei es sinnvoll, die Ergebnisse nach einem Jahr nochmals zu überprüfen, ergänzte sie.
Ein Beschluss ist in der nächsten Sitzung im November vorgesehen. Die Vorschläge sehen Kostendeckungsgrade vor von: 100 Prozent für Verwaltungsgebühren (wie bisher zehn Euro), 30 Prozent für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, sowie 60 Prozent für die Bestattungsgebühren, Grabnutzungsgebühren und die Verleihung von Grabnutzungsrechten. Für die Benutzung der Aussegnungshalle beispielsweise würden künftig pro Tag 202 Euro statt 150 Euro anfallen, für die Bestattung in einem Reihengrab 436 Euro statt 400 Euro. Die Bestattungsgebühren für Urnengräber hingegen würden sogar um die Hälfte günstiger von derzeit 150 Euro auf rund 73 Euro.