Rümmingen Gemeinde legt etwas drauf

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Satzung für Flüchtlingsunterkunft beschlossen

Rümmingen (jut). Für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte in Rümmingen wurde vor zwei Jahren eine Benutzungs- und Gebührensatzung beschlossen. Damals bezog sich die Satzung auf die Unterkunft in der Gewerbestraße 8 und wurde auf 3,80 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat – ohne Betriebskosten – festgelegt. Jetzt musste für die zweite Flüchtlingsunterkunft in der Dorfstraße ein neuer Gebührensatz festgesetzt werden.

Mittlerweile hat die Gemeinde das Anwesen in der Dorfstraße 10 für die Unterbringung von Flüchtlingen erworben und umgebaut. „Hier ist eine neue Kalkulation der Gebührensätze erforderlich, denn das Anwesen in der Dorfstraße unterscheidet sich deutlich von dem in der Gewerbestraße, wo die bisherigen Gebühren in der jetzigen Höhe bestehen bleiben“, stellte Bürgermeisterin Daniela Meier im Gemeinderat fest. Die Betriebskosten, worunter zum Beispiel Wasser, Abwasser, die Müllabfuhr, Versicherung oder Steuern fallen, werden für die Unterkunft in der Gewerbestraße nach dem aktuellen Verbrauch erhoben.

Um die Gebühren für das Haus in der Dorfstraße 10 zu ermitteln, zog die Gemeinde die bisher entstandenen Kosten, worunter die Abschreibungen der Herstellungs- und Anschaffungskosten, die Verzinsung des Anlagekapitals und die laufenden Unterhaltungskosten für das Gebäude fallen, zu einer Neukalkulation heran.

Herausgekommen ist mit 12,40 Euro – wobei hier die Betriebskosten mit eingerechnet sind – ein Gebührensatz, mit dem sich die Gemeinde oberhalb der Obergrenzen für eine der angemessenen Grundmiete bewegt, wie Meier erklärte. An die Obergrenzen aber ist die Gemeinde gebunden. „Mit dem Gebührensatz werden also nur etwa 90 Prozent unserer tatsächlichen Kosten gedeckt“, erklärte Meier. Die Gemeinde muss etwas „drauflegen“.

Bei der Kalkulation des flächenbezogenen Gebührensatzes für die Nebenkosten musste die Verwaltung zuerst einmal auf die Statistik zurückgreifen und dort durchschnittliche Verbrauchswerte heranziehen. Denn für das Haus in der Dorfstraße liegen noch keine aktuellen Nebenkostenrechnungen vor, an denen man sich orientieren könnte. Erst wenn solche Abrechnungen vorhanden sind, kann man genauer kalkulieren. Ein Blick auf die Unterkunft in der Gewerbestraße in Sachen Nebenkosten nutzte in dem Fall nichts, denn „die Betriebskosten sind wegen der Leichtbauweise dort recht hoch“, erinnerte Meier.

Die Gemeinderäte stimmten der geänderten Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosen. und Flüchtlingsunterkünfte zu.

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