Bebauung wird gesteuert
Der Plan soll die Gemeinde in die Lage versetzten, die Bebauung im Gewerbegebiet zu steuern, insbesondere die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Rotlichtbetrieben. Mit der zweiten Änderung soll außerdem die effiziente Nutzung der Fläche für Gewerbebetriebe ermöglicht werden: dreistöckige Gebäude sollen zulässig sein und die Zahl der Wohnungen im Gewerbegebiet beschränkt werden.
Schon im Jahr 2020 beschloss der Gemeinderat die zweite Änderung des Bebauungsplans. Im Jahr 2021 ging dann bei den Behörden eine Rüge ein, dass der Text des Plans unvollständig sei und der Gemeinderat daher nicht alle Aspekte berücksichtigen könne, die für eine Entscheidung wichtig seien. Insbesondere ging es dabei um die Tatsache, dass im Jahr 2020 andere Rechtsgrundlagen wirksam waren als noch bei der Aufstellung des Urplans vor rund 50 Jahren.