Rümmingen (jut). Die Einzäunung von Grundstücken und deren Höhe liefert immer wieder Stoff in Gemeinderatssitzungen. In Rümmingen ging es darum, dass ein Bürger als Ersatz für einen baufälligen Jägerzaun entlang der Grundstücksgrenze einen neuen Holzzaun errichten möchte. Dieser allerdings – so wünschte der Bürger, der bei der Sitzung anwesend war – sollte 1,40 Meter und nicht 80 Zentimeter hoch sein, so wie es im Bebauungsplan vorgesehen ist.