Rümmingen Kompromiss bei der Zaunhöhe

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Bürger bekommt höhere Abgrenzung genehmigt

Rümmingen (jut). Die Einzäunung von Grundstücken und deren Höhe liefert immer wieder Stoff in Gemeinderatssitzungen. In Rümmingen ging es darum, dass ein Bürger als Ersatz für einen baufälligen Jägerzaun entlang der Grundstücksgrenze einen neuen Holzzaun errichten möchte. Dieser allerdings – so wünschte der Bürger, der bei der Sitzung anwesend war – sollte 1,40 Meter und nicht 80 Zentimeter hoch sein, so wie es im Bebauungsplan vorgesehen ist.

Die Höhe von 80 Zentimetern soll sicherstellen, dass die Sichtverhältnisse Richtung Straße gewahrt bleiben. Zudem, so erklärte Bürgermeisterin Daniela Meier, strebe die Gemeinde die Vereinheitlichung von Gartenzäunen an.

Da der neue Zaun nicht den Vorgaben entspricht, lehnte der Rat den Antrag zunächst ab, erteilte aber dem Bürger das Wort. Dieser begründete die Höhe des neuen Zauns damit, dass er vier Hunde habe und zudem Nachwuchs erwarte, der durch einen höheren Zaun auf dem Grundstück besser geschützt sei. „Die Hunde können den jetzigen Zaun einfach überspringen, und das Grundstück liegt an der Straße nahe der Sparkassenanlage – ich hatte schon öfter ungebetene Gäste im Vorgarten und musste sogar schon einmal die Polizei holen“, argumentierte er.

Zudem wolle er den Zaun an das Ortsbild anpassen und führte dafür den Zaun des nahe gelegenen Spielplatzes an. Wichtig war ihm auch, ein Tor genehmigt zu bekommen, das seine Einfahrt zum Grundstück hin abschirmt. Im Austausch mit den Räten und der Bürgermeisterin einigte man sich darauf, eine Höhe von einem Meter für den neuen Zaun zuzulassen. „Damit kann ich auch gut leben“, sagte der Antragsteller zufrieden.

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