Rümmingen Spielhalle findet keine Zustimmung

Weiler Zeitung
Dem Glücksspiel frönen – im Rümminger Gewerbegebiet wird das weiterhin nicht gestattet sein.Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Auch der abgespeckte Antrag wird abgelehnt / Keine Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet

Erneutes Nein zur Spielhalle: In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Rümmingen wurde auch der zweite, gegenüber dem ersten erheblich abgespeckte Antrag zur Einrichtung einer Spielhalle an der Gewerbestraße 3 einstimmig abgewiesen.

Von Adrian Steineck

Rümmingen. Während vor einem guten Jahr noch von einer Fläche von 166 Quadratmetern die Rede war, auf welcher der Antragsteller Glücksspielautomaten, eine Rezeption sowie Duschen für Camper einrichten wollte, fiel der erneute Antrag deutlich schmaler aus. Vorgesehen war nur noch eine 98 Quadratmeter große Spielhalle mit acht Geldspielautomaten.

Antrag fällt schmaler aus

Auch von den 28 Wohnmobilstellplätzen, die im ersten Antrag bei der Halle vorgesehen waren, war keine Rede mehr. Von seiner grundsätzlichen Richtlinie aber wich der Gemeinderat dennoch nicht ab. So setzt der Bebauungsplan „Neumatten – In der Au“, in dessen Geltungsbereich die betreffende Halle liegt, ausdrücklich fest, dass es sich dabei um ein reines Gewerbegebiet handeln soll.

Spielhalle würde Preise in die Höhe treiben

So seien nach der Baunutzungsverordnung Vergnügungsstätten „weder allgemein noch ausnahmsweise“ in einem Gewerbegebiet zulässig. Spielotheken seien als Vergnügungsstätten anzusehen. Zudem wurde in der Sitzung vom 6. Mai 2019 argumentiert, dass Spielhallen die Preise für Flächen in einem Gebiet in die Höhe treiben, weil deren Betreiber durch ihre Gewinne kleine Handwerksbetriebe überbieten.

Vergnügungsstätten sind explizit ausgeschlossen

Um Vergnügungsstätten jeglicher Art, darunter auch Rotlichtbetriebe, explizit auszuschließen, wurde eine entsprechende Bebauungsplanänderung beschlossen und für die Dauer des Verfahrens eine Veränderungssperre verhängt.

Der erneute Antrag wurde von den Gemeinderäten ohne vorhergehende Diskussion einstimmig abgelehnt.

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