Stimmen aus dem Rat
Am Ende tauschten sich Gegner und Befürworter des Vorkaufsrechts noch einmal aus. Von einer „mittelalterlichen Vorgehensweise“, wie bei der ersten Abstimmung, war diesmal allerdings nicht die Rede.
Steffen Aenis hielt das öffentliche Interesse in diesem Fall für nicht sehr groß. „Ich sehe hier den Vorteil für die Gemeinde nicht. Der Bürger hat nichts davon“, sagte auch Gerhard Wildschütz. Zudem führte er an, dass es auch andere Gründe als den Preis geben kann, warum jemand an eine bestimmte Person verkaufen will.
Natalie Corsten hob als Argument für den Kauf auf das Starkregenkonzept ab, das von der Gemeinde sonst nur schwer realisierbar sei. Als Kompromissvorschlag wies sie auf Tauschflächen hin.
Henriette Benner-Boll plädierte für Abwägungen im Einzelfall, sah aber im Wegeschutz – das Grundstück grenzt an den öffentlichen Binzener Allmendweg – sowie dem Einfluss der Gemeinde auf die Bepflanzung schon ein Bürgerinteresse. Auch verwies sie auf einen entsprechenden Grundsatzbeschluss der Gemeinde.
„Wenn wir nicht kaufen, können wir keine Hochwasserschutzmaßnahmen treffen“, betonte Thomas Szamro.