Rümmingen Waldankauf sorgt für Diskussionen

Alexandra Günzschel
Der Wald hat auch eine Erholungsfunktion. Sie zu erhalten, hat sich die Gemeinde unter anderem zum Ziel gesetzt und von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Foto: Alexandra Günzschel

Vorkaufsrecht: Gemeinde sichert sich kleines Grundstück / Es geht um Gewässerschutz und die Erholung

Für den Erwerb eines kleinen Waldgrundstücks im Gewann „Bei den Holzmatten“ hat die Gemeinde Rümmingen von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich für den Ankauf der 2079 Quadratmeter Wald für den im Vertrag vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 2079 Euro ausgesprochen.

Von Alexandra Günzschel

Rümmingen. Mit acht Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen wurde ein zuvor getroffener, nichtöffentlicher Beschluss im Wesentlichen bestätigt. Bei der ersten Abstimmung im Januar gab es noch Unklarheiten. So wusste man zum Beispiel nicht, ob bereits ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen war.

Gesetzliche Grundlagen für das Vorkaufsrecht ergeben sich aus dem Landeswaldgesetz und dem Wassergesetz Baden-Württemberg. Denn auf dem Areal befindet sich der Dünertgraben, ein Gewässer zweiter Ordnung. Samt Ufervegetation und regelmäßig überschwemmter Bereiche gilt es als geschützt.

Das Vorkaufsrecht soll der Sicherung des Gewässerrandstreifens dienen. Weitere damit verbundene Ziele sind eine Verbesserung der Waldstruktur sowie die Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, wie es heißt. Das Grundstück liegt im Bereich des Naturparks Südschwarzwald.

Des Weiteren ist der Ankauf in Zusammenhang mit einer erwünschten Zusammenlegung verstreut liegender Gemeindewaldparzellen zu sehen, um die zersplitterten Besitzverhältnisse nach Möglichkeit zu beseitigen.

Das Waldgebiet bestand etwa zur Hälfte aus Buchen und Fichten, wobei die Fichten durch Käferbefall größtenteils abgestorben sind. Der Forstbetrieb hatte den Kaufpreis deshalb mit 1659 Euro niedriger angesetzt. Jedoch sieht die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts den Kauf unter gleichen Bedingungen wie zuvor schon vereinbart vor.

Mittlerweile haben mehrere Gespräche mit dem überraschten Verkäufer und dem ursprünglichen Käufer stattgefunden, wie Bürgermeisterin Daniela Meier mitteilte. Der Käufer bat darum, wenigstens das Windbruchholz aus dem Waldstück herausholen zu dürfen. „Das geht es nicht um wahnsinnig viel. Ich sehe da kein Problem“, so Meiers Empfehlung.

Stimmen aus dem Rat

Am Ende tauschten sich Gegner und Befürworter des Vorkaufsrechts noch einmal aus. Von einer „mittelalterlichen Vorgehensweise“, wie bei der ersten Abstimmung, war diesmal allerdings nicht die Rede.

Steffen Aenis hielt das öffentliche Interesse in diesem Fall für nicht sehr groß. „Ich sehe hier den Vorteil für die Gemeinde nicht. Der Bürger hat nichts davon“, sagte auch Gerhard Wildschütz. Zudem führte er an, dass es auch andere Gründe als den Preis geben kann, warum jemand an eine bestimmte Person verkaufen will.

Natalie Corsten hob als Argument für den Kauf auf das Starkregenkonzept ab, das von der Gemeinde sonst nur schwer realisierbar sei. Als Kompromissvorschlag wies sie auf Tauschflächen hin.

Henriette Benner-Boll plädierte für Abwägungen im Einzelfall, sah aber im Wegeschutz – das Grundstück grenzt an den öffentlichen Binzener Allmendweg – sowie dem Einfluss der Gemeinde auf die Bepflanzung schon ein Bürgerinteresse. Auch verwies sie auf einen entsprechenden Grundsatzbeschluss der Gemeinde.

„Wenn wir nicht kaufen, können wir keine Hochwasserschutzmaßnahmen treffen“, betonte Thomas Szamro.

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