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Rümmingen Zu viele Abweichungen vom Bebauungsplan

Regine Ounas-Kräusel
Das Bestandsgebäude an der Wittlinger Straße Foto:  

Ein Baugesuch mit künftig elf Wohnungen in der Wittlinger Straße in Rümmingen wurde abgelehnt.

Ein Rümminger will sein Haus von jetzt vier auf zukünftig elf Wohnungen erweitern. Der Gemeinderat lehnte dies am Montag ab.

Das Wohnhaus an der Wittlinger Straße umfasst zwei Stockwerke mit senkrechter Fassade, ein voll ausgebautes Dachgeschoss und ein zweites Dachgeschoss mit einem einzelnen Zimmer. Dort sind die vier Wohnungen untergebracht.

Im Zuge einer Innensanierung will der Bauherr nun mit verändertem Zuschnitt elf Wohnungen schaffen. Zu diesem Zweck will er auch Dachgauben und Dachflächenfenster einbauen sowie elf Parkplätze schaffen. An zwei Seiten sollen Balkone und Terrassen angebaut werden. Das Haus liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsetter“ in der Fassung von 2017. Dieser erlaube jedoch nur Gebäude mit zwei Vollgeschossen, einer Traufhöhe von 6,75 Metern und höchstens drei Wohnungen, erläuterte Bürgermeisterin Daniela Meier. Das Haus an der Wittlinger Straße sei 1993 auch mit vier Wohnungen genehmigt worden, heißt es in den Sitzungsunterlagen.

Der Plan lasse eine maßvolle Nachverdichtung zu, sagte Meier. Trotzdem empfahl sie dem Gemeinderat, dieses Bauvorhaben abzulehnen, es seien zu viele Befreiungen von den Plan-Vorschriften zu genehmigen müsste. Auch Birthe Fischer, Stadtbau Lörrach, sagte, für eine schonende Nachverdichtung sei das Gebäude nach dem Umbau viel zu groß. Der Bebauungsplan solle eher den Ausbau einer Scheune mit Wohnungen oder ähnliches ermöglichen.

Die Bürgermeisterin erläuterte die Abweichungen vom Bebauungsplan: Es hätte dann vier statt zwei Vollgeschosse und elf statt drei Wohnungen. Die Gauben seien zu groß. Außerdem wäre das Grundstück mit den Parkplätzen, den Balkonen und Terrassen fast vollständig versiegelt.

Der Gemeinderat sei offen für Nachverdichtungen, etwa den Einbau von Gauben, betonte Henriette Benner-Boll. Sie verstehe aber nicht, warum der Bauherr sich über so viele Vorschriften hinweg setze. Es seien alle Anwohner in Rümmingen gleich zu behandeln, hielt Daniela Meier fest.

Sie erinnerte an den Gemeinderatsbeschluss zum Tonwerke-Areal im Frühjahr: Damals reagierte der Rat auf die Tatsache, dass in vielen Gärten des Quartiers Hütten, Pools und ähnliche Bauten errichtet worden waren. Die Ratsmehrheit lehnte es damals ab, im Bebauungsplan nachträglich festzuschreiben, dass 80 statt nur 60 Prozent eines Grundstücks überbaut werden dürfen.

Das Grundstück an der Wittlinger Straße wäre nach dem Umbau sogar fast zu 100 Prozent versiegelt, merkte Dieter Hagin an. Außerdem müsste der große Baum vor dem Haus verschwinden, sagte Natalie Corsten. Birthe Fischer schlug vor, im Gespräch mit dem Eigentümer nach einer Lösung zu suchen.

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