Schallbach Erschließung in zwei Abschnitten

Weiler Zeitung
Gemeinderatssitzung in Schallbach: Vorbildlich werden hier die Corona-Abstandsregeln eingehalten.Foto: Silke Hartenstein Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Baugebiete „Hüttstall I“ und „Hüttstall II“ kommen voran / Interessenten für Grundstücke

Für den „Hüttstall I“ werden laut einstimmigem Gemeinderatsbeschluss zwei Erschließungsabschnitte gebildet. Der erste Abschnitt für die Abrechnung der Kosten für den Regenwasserkanal liegt zwischen Rümminger- und Blauenstraße, der zweite für die erstmalige Erschließung liegt an der neu angelegten Straße „Gassenacker“.

Von Silke Hartenstein

Schallbach. Einstimmigkeit gab es auch für den Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im „Hüttstall II“ und die damit verbundene Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Bürgermeister Martin Gräßlin stimmte wegen Befangenheit nicht mit ab. Die Befreiung wird unter Vorbehalt erteilt, da die Baulinie durch den überdachten Hauseingang etwas überschritten wird. Ein Angrenzer erhob Einspruch gegen den Bauantrag mit der Begründung, die Ausrichtung des Giebels entspreche nicht den Festlegungen des Bebauungsplans. Von einer solchen Festlegung sei nichts im Bebauungsplan zu sehen, dies habe auch der Planer bestätigt, sagte der stellvertretende Bürgermeister Christian Iselin dazu.

Der weitere Einwand, die Bebauung würde die zulässige Fläche von 180 Quadratmetern überschreiten, stimme so nicht, da zwar alles zusammen etwas mehr Fläche einnehme, doch die geplante Terrasse als „untergeordnete Bebauung“ die zulässige Grundfläche um 50 Prozent überschreiten dürfe. Aufgrund der Hanglage des Grundstücks will der Bauherr das Gelände an einer Seite um 50 Zentimeter abtragen und das abgetragene Erdreich zur Terrasse hin aufschütten lassen. Hier befürchtet der Angrenzer Probleme mit der Hangbefestigung, insbesondere dann, wenn das jeder Bauherr in dieser Hanglage machen wolle. Christian Iselin appellierte an die beiden künftigen Nachbarn, sich im Sinne eines gutnachbarlichen Verhältnisses zu einigen.

Fehlkalkulation ein Thema

In der Gemeinderatssitzung im Juni ging es um das Vorliegen eines Fehlbetrags von 200 000 Euro bei der Endabrechnung für den „Hüttstall I“. Dies, so Bürgermeister Gräßlin, sei ein Fehler in der Kalkulation im Haushaltsplan. Bei nochmaliger Betrachtung der Zahlen sehe es nicht danach aus, als ob es dort einen Fehlbetrag gebe. Er rechne damit, dass im September die genauen Kosten für den „Hüttstall I“ vorliegen.

Im September kommt auch der Gemeinderat nach der Sommerpause wieder zusammen. Mit den Grundstücksverkäufen will man bis zur abgeschlossenen Ermittlung der Erschließungskosten warten, für alle Grundstücke gibt es bereits Interessenten, legte Gräßlin dar.

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