^ Schallbach: Friedhofssatzung wird geändert - Schallbach - Verlagshaus Jaumann

Schallbach Friedhofssatzung

Weiler Zeitung

Schallbach (sas). Über die Änderung der Friedhofssatzung und die Bestattungsgebührenordnung hatte

Schallbach (sas). Über die Änderung der Friedhofssatzung und die Bestattungsgebührenordnung hatte der Schallbacher Gemeinderat am Donnerstagabend zu entscheiden. „Das ist ein Thema, an dem wir schon lange dran sind“, sagte Bürgermeister Martin Gräßlin. Begonnen habe es mit dem Setzen der Sandsteinstele auf dem stillen Gräberfeld, an der auf Wunsch Namenstafeln aus Metall angebracht werden können. Die neue Gebührenordnung sieht dafür 400 Euro pro gravierter Tafel (inklusive Anbringen) vor.

In der alten Satzung sei etwa nicht geregelt gewesen, ab wann ein Doppelgrab beantragt werden kann, erinnerte Bürgermeister Gräßlin. In der neuen Satzung heißt es nun, dass der überlebende Partner das 65. Lebensjahr vollendet haben muss. Der Gemeinderat beschloss die neue Satzung und Gebührungordnung einstimmig. Die Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft, die Gebührenordnung am Tag nach ihrer Bekanntmachung.

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