^ Schallbach: Kostendeckungsgrad wird nicht erreicht - Schallbach - Verlagshaus Jaumann

Schallbach Kostendeckungsgrad wird nicht erreicht

Silke Hartenstein
Die Personalkosten in den Kindergärten steigen. Foto: /Silke Hartenstein

Die Kindergartenbeiträge steigen ab September um einstellige Beträge an.

Dasselbe gilt in einem weiteren Schritt ab dem 1. September 2024. Für die Kinderkrippe werden die Beiträge erst ab September 2024 angehoben. Des weiteren sind ab dem 1. September für das Mittagessen im Kindergarten 40 Cent mehr zu bezahlen, eine Mahlzeit kostet dann 4,40 Euro.

„Viele werden sich denken, die Beiträge sind doch letztes Jahr schon gestiegen“, räumte Bürgermeister Christian Iselin ein, doch der einstimmige Gemeinderatsbeschluss hat seinen Grund: Auf die Anhebung der Beiträge im Jahr 2017 folgten etwas später die Coronajahre mit zwischenzeitlich geschlossenen Kindergärten und hohen Belastungen für Eltern und Kinder. Also beließ man die Gebühren und beschloss erstmals im April 2022 wieder eine Anhebung – zu dieser Zeit lag der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge laut Iselin weit unter den 20 Prozent, die es nach Vorgabe des Fachbereichs Kommunalaufsicht beim Landratsamt Lörrach sein sollten.

Iselin präsentierte einige Zahlen: Demnach lag trotz der kräftigen Erhöhungen der Deckungsgrad im Jahr 2022 lediglich bei 14,5 Prozent und würde für 2023 laut Plan auf 14 Prozent abrutschen. Auch mit den nun kommenden Erhöhungen, so Gemeinderat Volker Fischer, würden weder die Tariflohnerhöhungen für das Personal in der Kinderbetreuung aufgefangen noch der Deckungsgrad von 20 Prozent erreicht.

Iselin stellte die Personalkosten der Gemeinde und die Zuweisungen vom Land aus den Jahren 2019 und der Planzahlen 2023 einander gegenüber. In diesem Zeitraum stiegen die Personalkosten um 168 000 Euro auf 460 000 Euro, während die Zuweisungen des Landes um 12 500 Euro zurück gingen auf 121 000 Euro. „Das alles wird auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen“, sagte Iselin dazu.

In der Kinderkrippe für Kinder von zwei bis drei Jahren bleiben die Beiträge bis September 2024 gleich. Dies, so Iselin, sei möglich, weil in der Gruppe mehr Kinder betreut werden könnten, seit der Gemeinderat das Eintrittsalter von einem auf zwei Jahre hinauf gesetzt hätte. Werden in einer Einrichtung auch Geschwisterkinder betreut, sind für diese die Gebühren ermäßigt. Das solle auch so bleiben, denn, so Iselin: „Die Eltern haben genug Kosten, wenn sie zwei Kinder im Kindergartenalter haben.“

Änderungen der Kita-Gebühren

Regelgruppe:
98 Euro (aktuell), 105 Euro (9/2023) und 112 Euro (9/2024)

VÖ Kindergarten:
137 Euro (aktuell), 142 Euro (9/2023) und 147 Euro (9/2024)

Krippe halbtags:
255 Euro (aktuell), 255 Euro (9/2023) und 260 Euro (9/2024)

VÖ Kinderkrippe:
324 Euro (aktuell), 324 Euro (9/2023) und 340 Euro (9/2024)

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