Was die Landwirte tun können
Wie man das herab schießende Wasser nach Starkregen abbremsen und somit Erosionsschäden verringern kann, erläuterte Rolf Hess, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Landwirtschaft und Naturschutz. Die Lehm- und Lössböden im Markgräflerland seien besonders anfällig für Erosionsschäden, besonders kritisch sei die Zeit, wenn die Sommerfeldfrüchte noch klein seien. Dies gelte insbesondere für Äcker mit Mais, Feldgemüse und Sojabohnen.
Das Szenario für stark erosionsgefährdete Hanglagen sehe daher so aus: Diese sollten unterteilt werden in Flächen mit verschiedenen Feldfrüchten und maximal drei bis fünf Hektar große Maisfelder. Für eine gute Durchmischung bewachsener und offener Ackerböden sollte mindestens ein Drittel der Fläche mit Winterfeldfrüchten bepflanzt werden – hier sollten sich die Bewirtschafter benachbarter Flächen absprechen. Des Weiteren sollte vorwiegend quer zum Hang gepflügt werden, auch sollten ökologische Vorrangflächen quer zum Hang angelegt werden. Eine gute Lösung, den Boden im Maisfeld zu festigen, sei die Aussaat von Hafer kurz vor der Maisaussaat, später werde der Hafer dann mittels Herbizid wieder entfernt. Bereits seit 2015 gilt: In Gebieten mit hoher Erosionsgefährdung ist der Einsatz des Pflugs vor der Aussaat von Kulturen wie Mais mit einem Mindestreihenabstand von 45 Zentimetern verboten, dort muss der Boden mittels des landwirtschaftlichen Geräts Grubber aufgelockert werden. Werde mit Grubber statt Pflug gearbeitet, brauche es Herbizide, stellte Hess fest: „Es wird eine Herausforderung, wenn bestimmte Herbizide verboten werden.“