Schliengen Die Bedingungen verbessern

Weiler Zeitung
Private Sanierungsprojekte im Gebiet „Eisenbahnstraße/Bahnhof“ in Schliengen, die dem Sanierungsziel entsprechen, können gefördert werden. Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Förderrichtlinien für private Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Eisenbahnstraße/Bahnhof“

Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Eisenbahnstraße/Bahnhof“ in Schliengen wird vorangetrieben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend unter anderem den Förderrichtlinien für private Maßnahmen zugestimmt.

Von Saskia Scherer

Schliengen. Im Mai war die Gemeinde mit einer Finanzhilfe von 600 000 Euro in das Landessanierungsprogramm aufgenommen worden. Das Sanierungsgebiet umfasst einen knapp 6,5 Hektar großen Bereich zwischen Bahnhof und Ortsmitte (wir berichteten). Im Vordergrund steht der Bahnhof, wie Bürgermeister Werner Bundschuh erinnerte. Dessen Umfeld soll umgestaltet und aufgewertet werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Unterstützung von privaten Maßnahmen hinsichtlich Modernisierung und Instandsetzung durch die Gemeinde sein.

Private Maßnahmen fördern

Laut dem Entwurf zu den Förderrichtlinien sind etwa Maßnahmen wie beispielsweise der Umbau beziehungsweise die Erneuerung von zeitgemäßen Heizungsanlagen, der Elektroinstallation und der Sanitärinstallation, die Verbesserung des Wohnungsgrundrisses oder des Wärme-/Schallschutzes förderfähig.

Die Grundstücke und Gebäude müssen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen und das Bauvorhaben muss dem Sanierungsziel entsprechen – sprich der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen. Ziel des Programms sei auch, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, etwa in alten Scheunen, ergänzte Bundschuh.

Die Kosten müssen wirtschaftlich vertretbar sein. Luxus-Modernisierungen werden nicht gefördert. Des Weiteren muss die Restnutzungsdauer des Gebäudes nach Durchführung der Arbeiten noch für mindestens 30 Jahre gewährleistet sein.

Als Fördersätze vorgeschlagen wurden 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für private Gebäude, deren Modernisierung und Instandsetzung aus städtebaulicher Sicht vordringlich ist, sowie 25 Prozent für private Gebäude von besonderer städtebaulicher geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung (Stichwort Denkmalschutz). Die Abrechnung erfolgt aufgrund tatsächlich entstandener Baukosten. Die Obergrenze liegt bei 20 000 beziehungsweise 25 000 Euro.

Auch private Abbruchmaßnahmen sind unter gewissen Voraussetzungen zuwendungsfähig.

Beratervertrag geschlossen

Für die Durchführung der Maßnahme benötigt die Gemeinde einen erfahrenen Sanierungsberater, der die Verwaltung bei verfahrenstechnischen Fragen unterstützt. Bei der Sanierungsmaßnahme „Ortskern Schliengen“ habe man bereits erfolgreich mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) zusammengearbeitet, deshalb wurde eine erneute Zusammenarbeit vorgeschlagen. Der Gemeinderat stimmte zu.

„Hier werden nicht nur Worte gewechselt, sondern es folgen auch Taten“, lobte Roland Hecker von der KE in der Sitzung mit Blick auf das „komplexe Verfahren“. Mit den vorgeschlagenen Förderrichtlinien bereite man ein Angebot für Eigentümer.

Jürgen Czech (CDU) erkundigte sich, ob Förderkombinationen möglich seien. Eine Doppelförderung sei grundsätzlich nicht möglich, erklärte Hecker. Eine Gewährung von Darlehen aus dem KfW-Programm ist dagegen nicht förderschädlich.

Shisha-Bar abgelehnt

Einen Bauantrag zur Umnutzung eines Entertainmentcenters an der Eisenbahnstraße in eine Shisha-Bar hat der Bauausschuss in seiner vorangegangenen Sitzung abgelehnt. Das Grundstück befindet sich in der vorgesehenen Abgrenzung des Sanierungsgebiets. „Der Antrag entspricht nicht den Zielvorstellungen, die wir am Bahnhof verwirklichen wollen“, begründete Bundschuh die Entscheidung.

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