Schliengen Die Strukturentwicklung angehen

Weiler Zeitung
Zu den in der Vergangenheit im ELR geförderten Projekten gehörte auch die Sanierung der Zehntscheuer in Niedereggenen.Foto: Alexander Anlicker Foto: Weiler Zeitung

Entwicklungsprogramm: Teilnahme an der Online-Befragung noch bis kommenden Freitag möglich

Die Gemeinde Schliengen möchte Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) werden (wir berichteten). Noch bis zum 9. April führt die Kommunalentwicklung (KE) eine Online-Befragung durch.

Schliengen. Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ist stets die integrierte Strukturentwicklung. Die in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen geförderten Projekte leisten immer einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden. Haben Gemeinden im ländlichen Raum eine besonders klare Vorstellung, mit welchen konkreten Konzepten und Ideen sie die nachhaltige Strukturentwicklung angehen wollen, so ist eine Bewerbung als Schwerpunktgemeinde möglich, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde.

Dazu ist die Grundlage ein umfassendes Gemeindeentwicklungskonzept, das die Stärken und Schwächen der Gesamtgemeinde herausarbeitet. Dieses Konzept basiert auf einem bereits in den zurückliegenden Jahren für den Kernort Schliengen erarbeiteten Entwicklungskonzept. Die Grundlagenermittlung, also eine Ist-Analyse wird derzeit von der KE, der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg, einer Tochtergesellschaft der LBBW durchgeführt.

Üblich war es vor der Geltung von Corona-Beschränkungen Bürgerversammlungen durchzuführen. Nun müssen andere Formate gefunden werden. Die Gemeinde Schliengen bietet die Bürgerbefragung als Online-Format oder mit Fragebögen an, die ausgedruckt und zurückgesendet werden können. Abgabeschluss ist am Freitag, 9. April. Der Online-Fragebogen ist unter www.surveymonkey.de/r/schliengensowie auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Er kann auch gedruckt per E-Mail an gemeinde@schliengen.de oder telefonisch unter 07635/310921 bezogen werden.

Wer kann sich bewerben?

Interessierte Gemeinden oder interkommunale Zusammenschlüsse können bei den zuständigen Regierungspräsidien ganzjährig einen Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde stellen. Jedes Jahr im Spätsommer wählt das Ministerium aus, welche Gemeinden neu als Schwerpunktgemeinde in das Programm aufgenommen werden. Basis für eine Bewerbung ist ein mit breiter Bürgerbeteiligung entstandenes Entwicklungskonzept. In der Bewerbung sind die geplanten Ziele und Maßnahmen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, zum demographischen Wandel und zum Schutz von Natur und Landschaft und gegebenenfalls weitere regional wichtige Themen sowie die damit einhergehende Bürgerbeteiligung darzustellen. Schwerpunktgemeinden tragen in besonderem Maße zur Erfüllung landespolitischer Zielsetzungen bei.

Wie wird gefördert?

Wie im normalen ELR werden jährlich die anstehenden Projekte beantragt. Im Zuge des Entscheidungsverfahrens wird geprüft, ob die eingereichten Projekte den vereinbarten Maßnahmen und Zielen entsprechen. Ist eine Übereinstimmung gegeben und das bereitgestellte Mittelkontingent noch nicht ausgeschöpft, erfolgt die Förderung im gängigen ELR-Verfahren.

Welche Vorteile gibt es?

Nach der Anerkennung wird eine Zielvereinbarung geschlossen, welche auch ein Mittelkontingent enthält. Damit erhält die anerkannte Schwerpunktgemeinde Planungssicherheit.

Darüber hinaus profitiert eine Reihe von Projektarten von erhöhten Fördersätzen. So wird bei sehr vielen kommunalen Projekten, aber beispielsweise auch bei privat initiierten Wohnumfeldmaßnahmen mit anschließend öffentlicher Widmung ein um zehn Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt. Damit wird die oft mühsame, aber dennoch sehr wichtige Innenentwicklung besonders unterstützt.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die qualitativen Effekte: Die Gemeinden entwickeln verstärkt eine klare Orientierung in Hinblick auf die Zukunft. Durch die Bürgerbeteiligung entsteht eine Dynamik in der Bürgerschaft und in der Verwaltung, so dass neue oder über die Jahre ins Stocken geratene Projekte (wieder) Fahrt aufnehmen und eine nachhaltige Entwicklung anschieben können.

Interkommunale Ansätze

Der Abstimmungsbedarf erhöht sich und gemeindeintern sind meist einige Hürden zu nehmen: Dennoch bietet die interkommunale Zusammenarbeit zahlreiche Chancen, gerade für kleinere Gemeinden im ländlichen Raum. Deshalb werden Gemeinden, die sich gemeinsam auf den Weg machen, bevorzugt und mit einem adäquaten, gesicherten Mittelkontingent unterstützt.

Wie geht es weiter?

Nach Ende der fünfjährigen Förderperiode ist die Gemeinde dazu verpflichtet, die erreichten Ziele sowie die Erfolge oder auch Misserfolge im Rahmen einer Selbstüberprüfung zu dokumentieren. Zum einen soll diese Evaluierung den Gemeinden als Hilfe für die weiteren Entwicklungsschritte dienen, zum anderen ist sie eine aufschlussreiche Bilanz zur Wirkung der eingesetzten Fördermittel.

Denn klar ist: Das Streben nach einer guten, zukunftsorientierten Entwicklung endet nicht mit Abgabe des Titels Schwerpunktgemeinde. Das zeigt sich auch daran, dass sich viele der ehemaligen Schwerpunktgemeinden in den Folgejahren wieder mit Projekten im normalen ELR bewerben.

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