Jetzt ergänzte der Gemeinderat die Satzung um den Passus, dass die An- und Abmeldungen schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden müssen und eine Abmeldung nur bis vier Wochen vor der gewünschten Betreuungswoche möglich ist.
In diesem Zusammenhang wies Gemeinderat Georg Hoffmann (Grüne) darauf hin, dass die Migrantenfamilien, die der Helferkreis betreut, die Kosten in voller Höhe selbst tragen müssen, wenn nicht beide Elternteile in Fortbildungsangeboten gemeldet sind. Doch gerade für die Kinder von Geflüchteten sei es wichtig, auch über den regulären Schulbetrieb hinaus Kontakt mit deutschsprachigen Kindern zu haben.