Stadtplaner Jürgen Schill vom Büro FSP aus Freiburg stellte den Ratsmitgliedern den Planentwurf vor. Nicht zugelassen werden sollen Einzelhandel, Tankstellen, Sportstätten und Vergnügungsstätten, erläuterte der Planer. Großzügige Baufenster ermöglichen auch bis zu 50 Meter lange Baukörper. Im Entwurf sind eine Traufhöhe von zehn Metern und eine Gesamthöhe von 14 Metern vorgesehen, was laut Schill der umliegenden Bebauung entspricht. Auf Anregung von Gemeinderat Bodo Zimmermann (CDU) wird dies auf zwölf Meter (Traufhöhe) beziehungsweise 16 Metern (Gesamthöhe) um beispielsweise auch ein Hochregallager zu ermöglichen. Vorgesehen sind auch zwei Grünflächen am Süd- und Nordrand. Grünplaner Christoph Schmidt vom Büro „proECO“ aus Wehr begründete den fünf Meter breiten Grünstreifen am Südrand plus drei Meter Abstand zum Gebäude. Im Gewässerrandstreifen des Hohlebachs können so alte Bäume stehen bleiben, ohne irgendwann gegen das Gebäude zu fallen. Der Grünstreifen soll als Magerwiese gestaltet werden. Der Grünstreifen im Norden sei optional, da ohnehin externe Ausgleichsmaßnahmen erforderlich seien. Das Gremium folgte dem Vorschlag von Ratsmitglied Thomas Sattler (Freie Wähler) mit zwölf zu sechs Stimmen auf den nördlichen Grünstreifen zu verzichten.
Diskutiert wurden die Festsetzungen hinsichtlich der Begrünung von privaten Grundstücksflächen. Der Entwurf sieht vor pro angefangener 1000 Quadratmeter Grundstücksfläche mindestens einen Baum und zwei Sträucher zu pflanzen oder zwei mal zehn Quadratmeter Fassadenbegrünung herzustellen. Der Antrag von Karsten Willmann (Grüne) sowohl Pflanzungen als auch Fassadenbegrünung vorzuschreiben wurde mit zwölf zu sechs Stimmen abgelehnt. Thomas Sattler wies darauf hin, dass ein Lebensmittelbetrieb möglicherweise Probleme mit einer Fassadenbegrünung hinsichtlich der Hygiene bekommen könnte und warb dafür, dies mit dem Betrieb vorher abzustimmen.