Während die Gemeinde Schliengen bei der Aufstellung des Bebauungsplans davon ausgegangen ist, dass das an der Ortsdurchfahrt liegende Baugebiet im Ortsetter liegt und damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, vertrat die Baurechtsbehörde beim Landratsamt die gegenteilige Auffassung. „Das Landratsamt hat Wert darauf gelegt, dass der Flächennutzungsplan geändert wird“, berichtete Bürgermeister Christian Renkert. Neben dem Bebauungsplan muss nun auch der Flächennutzungsplan punktuell fortgeschrieben werden. Der Schliengener Gemeinderat hat daher beschlossen dem gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schliengen-Bad Bellingen zu empfehlen den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung zu fassen. Einen gleichlautenden Beschluss hatte zuvor auch der Bad Bellinger Gemeinderat gefasst.