Schliengen „Nein“ zu Sitzungen per Video

Weiler Zeitung
Mit der Änderung der Gemeindeordnung hat das Land die Möglichkeit geschaffen, Gemeinderatssitzungen per Videokonferenz abzuhalten. In Schliengen hat man diesem Vorhaben aber eine Absage erteilt.Foto: sba/Jamie Lee Finch Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Hauptsatzung wird nicht geändert / Demokratie soll von Angesicht zu Angesicht stattfinden

Das Land hat mit der Änderung der Gemeindeordnung die Möglichkeit geschafften, dass Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie Ausschüsse auch per Videokonferenz tagen können. Landauf landab stehen daher die Hauptsatzungen und die Geschäftsordnungen der Gemeinderäte auf der Tagesordnung, um diese den Möglichkeiten anzupassen. Die Mehrheit des Schliengener Gemeinderats will davon jedoch nichts wissen. Eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung wurde mit zehn zu sechs Stimmen abgelehnt.

Von Alexander Anlicker

Schliengen. Mit der Änderung wolle man auch die Möglichkeit schaffen, sogenannte Hybrid-Sitzungen durchzuführen, hatte Bürgermeister Christian Renkert den Vorschlag der Verwaltung begründet. So könnten beispielsweise Ratsmitglieder in Quarantäne in solchen Fällen dann von zuhause aus an den Sitzungen teilnehmen.

Stellungnahmen der Räte

Zu einer Demokratie gehöre auch, dass man von Angesicht zu Angesicht miteinander diskutiere, lautete die mehrheitliche Meinung des Gremiums. Es funktioniere auch jetzt, dass die Gemeinderäte öffentlich tagen, meinte Thomas Sattler. Er tat sich jedoch schwer damit, dass die Gemeinderäte „daheimsitzen“ und das Volk in einen Saal kommen muss, um sich die Sitzung auf einer Leinwand anzuschauen. „Wenn die Bevölkerung hier sein kann, können wir auch hier sein“, unterstrich auch Jürgen Czech.

Karsten Willmann zeigte sich aufgeschlossen gegenüber Hybrid-Sitzungen. „Wir brauchen aber auch die Hardware dafür“, mahnte er jedoch an.

Das Amt des Gemeinderats sei ein Ehrenamt, da gehöre auch die Begegnung und das Gesellige dazu, lehnte Bodo Zimmermann Online-Sitzungen rundweg ab.

Verweisung in Ausschüsse

Bei drei Gegenstimmen hat der Gemeinderat einer zweiten Änderung der Hauptsatzung zugestimmt. Künftig kann der Gemeinderat Beratungsgegenstände unter bestimmten Voraussetzungen an den zuständigen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung überweisen, wenn ein Sechstel des Gemeinderats oder Fraktionen dies wünschen. Das Quorum lag bislang bei einem Fünftel und wurde jetzt abgesenkt. Für Fraktionen gab es diese Möglichkeit noch nicht.

Damit werden Minderheitenrechte gestärkt, erklärte Renkert. Ein Teil der Gemeinderäte sah dies jedoch kritisch und fürchtete, dass der Gemeinderat sich als Gremium damit selbst beschneide. Renkert wies jedoch darauf hin, dass es nur um Vorberatungen in den Ausschüssen gehe und am Ende immer noch der Gemeinderat entscheide.

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