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Schliengen Wiese wird zu Wohnraum

Claudia Bötsch
Auf dem Grundstück an der Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße/Hermann-Burte-Straße soll Geschosswohnungsbau realisiert werden. Foto: Claudia Bötsch

Innenverdichtung: Baulücke im Kernort wird für Geschosswohnungsbau genutzt.

Schliengen - Grünes Licht für die Innenverdichtung: Der Schliengener Gemeinderat hat einstimmig den geänderten Bebauungsplan „Magazin“ als Satzung beschlossen. Auf dem Grundstück, das die Gemeinde im vergangenen Jahr erworben hat, soll Geschosswohnungsbau realisiert werden. Damit reagiert die Kommune auf die weiterhin große Nachfrage nach Wohnraum.

Das Grundstück mit einer Fläche von 2670 Quadratmetern liegt im Kernort unweit des Ortszentrums an der Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße/Hermann-Burte-Straße.

Durch die Ecklage an zwei Grundstücken ist das Areal, das bisher als Wiese genutzt wird, bereits vollständig erschlossen, sowohl verkehrlich als auch technisch.

Dreigeschossige Bauweise mit Attika

Nach der nunmehr sechsten Änderung des Bebauungsplans sind jetzt maximal drei Vollgeschosse plus Attikageschoss möglich. Die maximalen Gebäudehöhen sollen 13 Meter betragen. Dadurch soll das Potenzial der Innenentwicklung besser ausgeschöpft werden, heißt es von Verwaltungsseite. Bisher war „eine sehr lockere Bebauung mit maximal zwei Vollgeschossen vorgesehen, was aus heutiger Sicht nicht mehr angebracht ist“, heißt es von Verwaltungsseite. Zu früherer Zeit war auch schon einmal eine Bauweise mit zwei Gebäuden und bis zu sechs Geschossen vorgesehen.

Im Zuge des Paragraphen 13a des Baugesetzbuchs konnte die inzwischen sechste Änderung des Bebauungsplans ohne Umweltprüfung und im beschleunigten, einstufigen Verfahren erfolgen. Dem Satzungsbeschluss waren die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorausgegangen.

SPD-Gemeinderätin Barbara Theurer begrüßte ausdrücklich diese Form der Innenverdichtung. Sie finde es gut, dass die Gemeinde sich bei ihrer Wohnbaupolitik nicht allein nach außen, Richtung Ortsränder, ausrichte, sondern auch nach innen und Baulücken nutze.

Anwohner bringen Einwände vor

Die geplante Bebauung stößt jedoch nicht nur auf Gegenliebe. Zwei Anwohner haben während der Offenlage entsprechende Einwände vorgebracht und rechtliche Schritte angekündigt. Der Charakter des Wohngebiets würde durch eine dreigeschossige Bauweise mit Attika entstellt, zumal keine Teilung des Grundstücks vorgesehen sei, hieß es in einer privaten Stellungnahme.

Zudem wirke sich die Bebauungsplanänderung „stark wertmindernd auf die angrenzenden Grundstücke aus und kommt einer teilweisen Enteignung gleich“, lautete eine weitere Befürchtung. Vorgeschlagen wurde stattdessen „eine entsprechend kreative Planung“. Die Schaffung kompakter Siedlungsstrukturen sei beispielsweise auch bei Parzellierung eventuell in Reihenhausform umsetzbar, wurde weiter argumentiert.

Anhaltende Nachfrage nach Wohnraum

Die Gemeinde hielt dagegen, dass mit Änderung des Bebauungsplans „die Vorgaben der Bundesregierung zum Flächensparen beziehungsweise zum Vorrang der Innenentwicklung mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde in Einklang gebracht werden.“ Verwiesen wurde zudem auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum. Die Gemeinde entwickle derzeit mehrere Bebauungspläne an den Ortsrändern, „gleichzeitig soll jedoch auch die Innenentwicklung beziehungsweise die Nutzung innerörtlicher Potenziale weiter vorangetrieben werden“. Auch sehe die Gemeinde „keine übermäßige Beeinträchtigung oder gar Wertminderung angrenzender Grundstücke“.

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