Die geplante Bebauung stößt jedoch nicht nur auf Gegenliebe. Zwei Anwohner haben während der Offenlage entsprechende Einwände vorgebracht und rechtliche Schritte angekündigt. Der Charakter des Wohngebiets würde durch eine dreigeschossige Bauweise mit Attika entstellt, zumal keine Teilung des Grundstücks vorgesehen sei, hieß es in einer privaten Stellungnahme.
Zudem wirke sich die Bebauungsplanänderung „stark wertmindernd auf die angrenzenden Grundstücke aus und kommt einer teilweisen Enteignung gleich“, lautete eine weitere Befürchtung. Vorgeschlagen wurde stattdessen „eine entsprechend kreative Planung“. Die Schaffung kompakter Siedlungsstrukturen sei beispielsweise auch bei Parzellierung eventuell in Reihenhausform umsetzbar, wurde weiter argumentiert.
Anhaltende Nachfrage nach Wohnraum
Die Gemeinde hielt dagegen, dass mit Änderung des Bebauungsplans „die Vorgaben der Bundesregierung zum Flächensparen beziehungsweise zum Vorrang der Innenentwicklung mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde in Einklang gebracht werden.“ Verwiesen wurde zudem auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum. Die Gemeinde entwickle derzeit mehrere Bebauungspläne an den Ortsrändern, „gleichzeitig soll jedoch auch die Innenentwicklung beziehungsweise die Nutzung innerörtlicher Potenziale weiter vorangetrieben werden“. Auch sehe die Gemeinde „keine übermäßige Beeinträchtigung oder gar Wertminderung angrenzender Grundstücke“.