Schliengen Wohnen in den Ortsteilen

(boe)
Das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Unterm Dorf“ in Mauchen läuft bereits. Foto: boe

Flächennutzungsplan: Verwaltungsgemeinschaft stimmt Änderung zu.

Schliengen - Der Knopf ist dran: Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Schliengen–Bad Bellingen hat einmütig der dritten Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans zugestimmt.

Damit wurden die Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung auf Schliengener Gemarkung geschaffen. Mit der Schaffung kleiner Baugebiete begegnet man der anhaltend großen Nachfrage nach Bauland und der aktuellen Wohnungsnot.

Der Flächennutzungsplan – erste Stufe eines Bebauungsverfahrens – wurde dahingehend geändert, dass über einen Flächentausch Grundstücke neu als Wohnbaufläche ausgewiesen wurden. Im Gegenzug wurden Flächen, die bisher für eine Wohnbebauung vorgesehen waren, aus dem Nutzungsplan herausgenommen und neu als landwirtschaftliche Fläche definiert.

Die neu als Bauland definierten Flächen liegen entweder in einer Randlage, wo sich eine Arrondierung mit der bereits bestehenden Bebauung ergibt, oder innerorts. Entstehen sollen kleinere Baugebiete in Mauchen, Liel, Nieder- und Obereggenen.

Neuer Wohnraum kann nun in Liel auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei Ranft entstehen (0,6 Hektar ).

In Niedereggenen handelt es sich um Flächen am südwestlichen Ortsrand im Bereich des Gewanns „Am Rank“ (insgesamt 0,7 Hektar). In Mauchen wurde das 1,3 Hektar große „Haldengässle-Ried“ im nördlichen Teil von Mauchen als Wohnbaugebiet ausgewiesen – hierbei handelt es sich um die größte Fläche.

Bereits im Gange ist das Bebauungsplanverfahren für die beiden Baugebiete in Mauchen („Unterm Dorf“) und Obereggenen („Ochsenmatt“). Die Grundstücke waren im Flächennutzungsplan bisher teilweise beziehungsweise vollständig als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Die beiden kleinen Baugebiete wurden vorgezogen, weil hier keine artenschutzrechtlichen Untersuchungen erforderlich sind und sie über das so genannte 13b-Verfahren zügig verwirklicht werden können.

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